Mit Übernahme der Amtsgeschäfte durch Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 wurden folgende Zuständigkeit dem Bundesministerium für Finanzen per Organisationserlass übertragen:
- aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundsregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich des Arbeitsstabes;
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Transformationspolitik
Folgende bisherige Zuständigkeiten gingen an andere Ministerien über:
- Zuständigkeiten für das Informationstechnikzentrum (ITZBund) - ohne diejenigen Aufgaben des ITZBund, die gemäß Art. 108 GG vom ITZBund als Bundesfinanzbehörde gemäß §1 FVG zu erbringen sind, für die ein neuer IT-Dienstleister im Geschäftsbereich des BMF gegründet wird-, sowie die souveräne Cloud wurdem dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übertragen.