Mit Übernahme der Amtsgeschäfte durch Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 wurden die Bezeichnung und Zuständigkeit des Ministeriums per Organisationserlass offiziell in Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (vormals Bundesministerium der Justiz, BMJ) geändert.
Folgende Zuständigkeiten wurdem dem Ministerum übertragen:
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz; die Verbraucherpolitik - insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren, Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften; die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie das Verbraucherinformationsgesetz.
Folgende bisherige Zuständigkeiten gingen an andere Ministerien über:
- Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat sowie die federführende Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland wurdem dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übertragen.