Mit Übernahme der Amtsgeschäfte durch Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 wurden die Bezeichnung und Zuständigkeit des Ministeriums per Organisationserlass offiziell in Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (vormals Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV) geändert.
Folgende Zuständigkeiten wurdem dem Ministerum übertragen:
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Klimaschutz sowie die Klimapartnerschaften;
- aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik sowie die fachliche Zuständigkeit für internationale Klimaschutzverhandlungen.
Folgende bisherige Zuständigkeiten gingen an andere Ministerien über:
- Zuständigkeiten für nachhaltige Stadtentwicklung und Strukturwandel sowie Umweltangelegenheiten der Raumordnung, des Baurechts und Flächenverbrauch wurdem dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übertragen.
- Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz; die Verbraucherpolitik, insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren und Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften; die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie das Verbraucherinformationsgesetz wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen.