Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
Die NKS Energie berät Forschungseinrichtungen und Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EU-Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der nicht-nuklearen Energien.