StartseiteAktuellesNachrichtenBekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Chile

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Chile

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Chile und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich- Technologischen Zusammenarbeit mit Chile

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Chile und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.

Die gemeinsame deutsch-chilenische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-chilenischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1970.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zu-wendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  1. Biotechnologie (insb. auch Ernährungsforschung)
  2. Grundlagenorientierte Forschung zu Erneuerbaren Energien
  3. Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
  4. Umweltwissenschaften
  5. Meeres- und Polarforschung
  6. Optische Technologien
  7. Genomik und Protonik

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche und chilenische Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)¹.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen bzw. forschungsorientierten KMUs aus Deutschland und Chile unterstützt werden. Jedem Projekt steht auf deutscher sowie chilenischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Chile beim CONICYT, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5a: Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.

Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:

  • Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
  • Tagegeld in Chile: 50US$ (Minimum 15 Tage und Maximum 30 Tage)
  • Unterkunft in Chile (in der Verantwortung der Partnereinrichtung)

Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:

  • Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch CONICYT.
  • Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von in der Regel maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag bzw. 2.300 €/Monat vom Internationalen Büro des BMBF bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 €/Tag gezahlt.

Privater Sektor: Für chilenische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Chile müssen von den Unternehmen selber getragen werden.

5b: Sachmittel

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

5c: Workshops

Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.

5d: Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten 
  • übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung
  • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetschen etc.

Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.

6 Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: inge.lamberzdebayas(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 436

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Katja Puckhaber
E-Mail: katja.puckhaber(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 435

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 08. Oktober 2010

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems "ewa" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse auf-gerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 08. Oktober 2010 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Katja Puckhaber
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821-734

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen 
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats Dezember über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

7 Verfahren im Partnerland

Die chilenischen Partner müssen ihren Antrag bei der Comisión Nacional de Investigación Científica y Tecnológica, CONICYT, einreichen:

Departamento de Relaciones Internacionales
Bernarda Morín 551 2º piso
Providencia
Santiago - Chile

Ansprechpartnerin:
Luz María García Contreras
Tel.: ++ 56 2-365 4623
Fax : ++ 56 2-2741897
Email: lgarcia(at)conicyt.cl

Weitere Informationen befinden sich unter:
http://www.conicyt.cl/concursos oder http://www.conicyt.cl/oirs

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


¹Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Un-ternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahres-umsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstun-ternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Bonn, den 01. Juli 2010

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Irina Ehrhardt
Quelle: BMBF / IB des BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Chile Themen: Lebenswissenschaften Grundlagenforschung Geowissenschaften Physik. u. chem. Techn. Umwelt u. Nachhaltigkeit

Projektträger