StartseiteAktuellesNachrichtenBrasilien: Abgeordnetenkammer beschließt Gesetzesnovelle zur Förderung von Wissenschaft, Technologie und Innovation

Brasilien: Abgeordnetenkammer beschließt Gesetzesnovelle zur Förderung von Wissenschaft, Technologie und Innovation

Die brasilianische Abgeordnetenkammer hat am 9. Juli die nach einem vierjährigen Beratungsprozess erstellte Gesetzvorlage verabschiedet. Die Novellierung soll Anreize schaffen, um die Ausgaben für Forschung und Innovation auf das Niveau führender Industrienationen zu heben und zielt insbesondere darauf ab, die Kooperation zwischen Universitäten und Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu erleichtern.

Die Vorlage (Projeto de Lei 2177/11) für das Gesetz für Wissenschaft, Technologie und Innovation (Código nacional de Ciência, Tecnologia e Inovação) umfasst ein Bündel legislativer Maßnahmen:

  • Unternehmen können Forschungsaufträge an Universitäten vergeben und erhalten Zugang zu deren Einrichtungen. "Bisher musste ein Unternehmen mit seiner Forschung bei Null anfangen", so der Abgeordnete und Berichterstatter für die Gesetzvorlage Sibá Machado. "Jetzt wird es die Forschungsinfrastruktur und das Umfeld der Universitäten nutzen können."
  • Für gemeinsame FuE-Vorhaben wird die Verteilung von Lizenzeinnahmen zwischen Unternehmen, Unversitäten und Forschern vorgesehen.
  • Zur Förderung der Privatinitiative erhalten Forscher an staatlichen Universitäten und Forschungseinrichtungen mehr Freiräume: Statt bisher 120 Stunden im Jahr können sie sich nun bis zu 416 Stunden (entsprechend 8 Wochenstunden) freistellen lassen. Weiterhin können Dozenten die Leitung von Stiftungen für die Forschungsförderung übernehmen und für diese Tätigkeit ein Gehalt beziehen.
  • Das für den Forschungsbereich als schwerfällig und nicht ausreichend eindeutig kritisierte Vergaberecht (Lei de Licitações) wird an die Erfordernisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen angepasst. Die Novelle führt den Begriff des "Erzeugnisses für die Forschung und Entwicklung" (produto para pesquisa e desenvolvimento) ein, um eine für diesen Sektor gesonderte Regulierung zu ermöglichen. So sollen Beschaffungen und Beauftragungen für FuE-Vorhaben zukünftig über vereinfachte Verfahren durch Enthebung von der Ausschreibungspflicht bei höherer Rechtssicherheit möglich sein.
  • Die Regulierung hinsichtlich der Bildung und Tätigkeit von Stiftungen (Lei das Fundações de Apoio) erhält Komponenten zur Innovationsförderung: Inkubatoren und Technologieparks können durch Stiftungen getragen und die sogenannten "Kerne technologischer Innovation" (Núcleos de Inovação Tecnológica - NIT) mit eigener Rechtspersönlichkeit als Stiftungen konstituiert werden.
  • Stipendien sind nicht mehr steuerpflichtig; sie müssen in der Steuererklärung nicht mehr als Einkommen veranlagt werden.

Die Vorlage muss nun vom Senat bestätigt werden. Angesichts der eingebrachten Änderungen sei im Senat eine zügige Beratung zu erwarten, so die Einschätzung des Berichterstatters Machado.

Über diese Novellierung hinaus soll eine Verfassungsänderung (Emenda Constitucional 85) auf den Weg gebracht werden, die der Förderung der Innovation Verfassungsrang verleihen würde.

Quellen:

Redaktion: von Miguel Krux Länder / Organisationen: Brasilien Themen: Strategie und Rahmenbedingungen Bildung und Hochschulen

Weitere Informationen

Projektträger