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DAAD begrüßt Verbesserungen im Aufenthaltsrecht

Am 27.04.2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz geht über die Vorgaben der EU hinaus und eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland - ein Schritt in Richtung Willkommenskultur, doch es gibt noch mehr zu tun!

Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie sieht weitreichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht vor: So sollen ausländische Studierende während des Studiums künftig 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben dürfen, nach dem Abschluss dürfen sie 18 statt bislang 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Während der Suchphase dürfen sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten. Die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit entfällt. Neu ist auch, dass bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann.

Für ausländische Akademiker soll ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für bis zu sechs Monate eingeführt werden. Wer als Akademiker oder beruflich Qualifizierter einen Arbeitsvertrag vorlegt und ein Mindestgehalt von etwa 44.800 Euro (bei bestimmten Mangelberufen von knapp 35.000 Euro) nachweist, kann künftig mit der ''Blauen-Karte'' für bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der ''Blauen Karte'' schon nach zwei bis drei Jahren erhalten. Auch für Familienangehörige von ausländischen Fachkräften wird es Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme geben, etwa durch die Abschaffung der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit.

Durch das neue Gesetz eröffnen sich ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven. Der Entscheidungsspielraum des Einzelnen, z.B. nach dem Studium für eine gewisse Zeit oder auch für immer in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten, wird erweitert. Diese individuelle Entscheidungsfreiheit ist aus Sicht des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ein wichtiges Merkmal eines weltoffenen und gastfreundlichen Landes. Daher begrüßt der DAAD die neuen gesetzlichen Regelungen.

Als weitere Verbesserung sollte die maximale Aufenthaltsdauer von Studierenden wieder auf zehn Jahre für das Studium einschließlich Studienvorbereitung und fünf Jahre für die Promotion ausgedehnt werden. Seit 2009 sind für Studium und Promotion zusammen nur noch bis zu zehn Jahre erlaubt. Das ist selbst bei Einhaltung der Regelstudienzeit dann zu knapp, wenn vor dem Fachstudium ein Studienkolleg absolviert werden muss oder die Promotion, wie auch bei den meisten Deutschen, länger als drei Jahre dauert. Gleichzeitig müssen mehr Anstrengungen gemacht werden, den Studienerfolg der ausländischen Studierenden in Deutschland zu verbessern.

Kontakt

Nicole Berners
DAAD
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Planung, Koordination
Tel.: 0228 - 882-491
E-Mail: berners(at)daad.de

Quelle: DAAD Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Global Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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