StartseiteAktuellesNachrichtenDeutsch Französische Hochschule fördert binationalen Jura-Studiengang

Deutsch Französische Hochschule fördert binationalen Jura-Studiengang

Ab dem Wintersemester 2012/13 fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) den binationalen Studiengang und unterstützt damit die Studenten finanziell.

Studenten können an der Saar-Uni gleichzeitig deutsches und französisches Recht studieren und beide Abschlüsse erwerben: das deutsche Staatsexamen und den französischen Abschluss „Licence de droit“. Das Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) der Saar-Uni ist seit 1955 die einzige Hochschuleinrichtung außerhalb Frankreichs, die einen französischen Jura-Abschluss vergeben kann. Jetzt verleiht das Centre gemeinsam mit der Université de Lorraine im Studiengang „Licence de droit“ ein neues Doppel-Zertifikat. Ab dem Wintersemester 2012/13 fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) den binationalen Studiengang und unterstützt damit die Studenten finanziell.

Sie arbeiten als Juristen in internationalen Unternehmen oder betreuen als Anwälte deutsche wie französische Mandanten. „Die Absolventinnen und Absolventen des Centre sind auf dem Arbeitsmarkt gefragt“, sagt Professor Claude Witz, der zusammen mit Professor Philippe Cossalter das Centre Juridique Franco-Allemand leitet. Auch Botschafter, Beamte bei der Europäischen Union und Mitarbeiter des Europarates zählt das Centre zu seinen Ehemaligen. Pluspunkt der Centre-Juristen: Sie sind im deutschen wie im französischen Recht zu Hause und bewegen sich in beiden Rechtssystemen gleichermaßen sicher. Über 1600 deutsch-französische Juristen haben ihre Karriere am Centre begonnen. „80 Studienanfänger kommen jedes Jahr hinzu – zur Hälfte Franzosen, zur Hälfte Deutsche“, erklärt Professor Witz.

Die Studenten des Studiengangs „Licence de droit“ verbringen die ersten beiden Studienjahre an der Saar-Uni, das dritte Jahr in Frankreich an der Université de Lorraine: Die Lehrveranstaltungen finden grenznah in Sarreguemines oder wahlweise Metz statt. Nach drei Jahren haben sie die doppelte „Licence de droit“ in der Tasche: den Bachelorabschluss der französischen Juristenausbildung, vergeben vom Centre der Saar-Uni und von der Université de Lorraine. Ab dem kommenden Wintersemester absolvieren die Studenten außerdem eine Zusatzqualifikation: das Doppel-Zertifikat „Studien des deutschen und französischen Rechts“.

Dadurch dass die Deutsch-Französische Hochschule den Studiengang jetzt in ihr Förderprogramm aufgenommen hat, werden die Studenten finanziell gefördert: Mit 270 Euro monatlich unterstützt die DFH die französischen Studenten, die in den ersten beiden Jahren nach Saarbrücken kommen, und die deutschen Studenten während ihrem dritten Studienjahr an der Université de Lorraine.

Dass der traditionsreiche Studiengang erst jetzt von der DFH gefördert wird, hat mit seiner Einzigartigkeit zu tun: Von 1955 bis zum Abschluss der Partnerschaft mit der Université de Lorraine 2006 vergab die Saar-Uni über das Centre selbst den französischen Jura-Abschluss ohne Partner-Uni in Frankreich – ganz so, als wäre das Centre auf französischem Boden. „Zwischen den Hörsälen verläuft keine Grenze“, verdeutlicht Professor Witz. Dieser Umstand rührt her aus der Sondersituation des Saarlandes nach dem Zweiten Weltkrieg und der besonderen Gründungstradition der Saar-Uni als europäische Universität. Zwei französische Professoren lehren an französischen Lehrstühlen auf dem Saarbrücker Campus – was nach wie vor europaweit einzigartig ist. Externe französische Uni-Professoren und Lehrbeauftragte kommen nach Saarbrücken. Eben dies stand aber der Förderung durch die DFH bisher entgegen: Der Studiengang am Centre war kein klassischer Doppelstudiengang im Rahmen eines Auslandsaufenthalts - und damit fehlte bislang eine Grundvoraussetzung der Förderung. Dies ist durch das neue deutsche Zertifikat jetzt gegeben.

Auch die StudienStiftungSaar wird den Studiengang ab dem Wintersemester fördern: Sie wird zwei Saarland-Stipendien in Höhe von 150 Euro monatlich an Centre-Studenten vergeben. Abiturientinnen und Abiturienten, die ein binationales Studium des deutsch-französischen Rechts aufnehmen wollen, können sich bis 15. Juli um ein Saarland-Stipendium bewerben.

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert insgesamt zehn internationale Studiengänge der Universität des Saarlandes. Die DFH ist ein Netzwerk von über 180 Hochschuleinrichtungen aus Deutschland und Frankreich. Ziel der DFH ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern in den Bereichen Hochschule, Forschung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die StudienStiftungSaar fördert Studenten an den saarländischen Hochschulen, die sich durch besondere Talente und eine herausragende Leistungsbereitschaft auszeichnen.

Kontakt

Prof. Dr. Dr. h.c. Claude Witz
Tel: 0049-(0)681 302 2121;
Dr. Florence N´Diaye
Tel. : 0049 (0) 681 302 64314,
E-Mail: cjfa(at)uni-saarland.de

Quelle: Universität des Saarlandes Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Ethik, Recht, Gesellschaft

Weitere Informationen

Projektträger