StartseiteAktuellesNachrichtenDeutsche Forschungsgemeinschaft setzt Förderung für Integration geflohener Forschender fort

Deutsche Forschungsgemeinschaft setzt Förderung für Integration geflohener Forschender fort

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Bereits seit Dezember 2015 bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten. Auch im Jahr 2021 regt die DFG weiter dazu an, qualifizierte Personen aller wissenschaftlicher Karrierestufen mit Fluchthintergrund in den von der DFG geförderten Forschungsprojekten anzustellen.

Das Ziel ist es, qualifizierten Geflüchteten - bisher vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Promotions- und Postdoktorandenphase - die Integration in das deutsche Wissenschaftssystem zu ermöglichen.

Die DFG macht darauf aufmerksam, dass es grundsätzlich in allen Förderprogrammen der DFG möglich ist, geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit bereits bewilligten Mitteln zu finanzieren, ohne dass es einer gesonderten zusätzlichen Beantragung bei der DFG bedarf. Außerdem ist es weiterhin in vielen DFG-Förderprogrammen (z. B. Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen oder Graduiertenkollegs) möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Es können Personen gefördert werden, die einen aufenthaltsrechtlichen Status im Kontext eines Asylverfahrens haben, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden.

Die Zusatzanträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne Lebenslauf und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Anträge müssen Angaben über die in ein Projekt einzubindende Person enthalten und den Mehrwert ihrer Mitarbeit für das Projekt begründen. Sonderforschungsbereiche werden dazu explizit ermuntert, für die Einbindung von Geflüchteten insbesondere die bewilligten „Pauschalen Mittel“ einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar reagieren können. Dasselbe gilt für Exzellenzcluster.

Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen – liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Redaktion: von Sarafina Yamoah, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Strategie und Rahmenbedingungen

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