StartseiteAktuellesNachrichtenDeutsche UNESCO-Kommission: Berichte zur Wissenschaftspolitik

Deutsche UNESCO-Kommission: Berichte zur Wissenschaftspolitik

Berichterstattung weltweit Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) hat drei deutsche Staatenberichte zu UNESCO-Völkerrecht in der Wissenschaftspolitik veröffentlicht.

Die UNESCO ist die UN-Organisation für Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur- und Medienpolitik. Ihre heute 194 Mitgliedstaaten haben in den letzten 80 Jahren Dutzende von völkerrechtlichen Verträgen beschlossen. Vor allem sind dies knapp zwei Dutzend Übereinkommen, die die Staaten in nationales Recht übersetzen sollen (z.B. zum Kampf gegen illegalen Kulturguthandel); in Deutschland gelten fast alle UNESCO-Übereinkommen per Gesetz.

Daneben haben die Staaten in der UNESCO einige Dutzend völkerrechtlicher Empfehlungen beschlossen: Diese müssen nicht in Gesetze umgesetzt werden, sie werden aber ebenso Wort für Wort zwischen den Staaten der Welt ausverhandelt. Die Staaten sollen Empfehlungen als Grundlage für die Entwicklung nationaler rechtlicher Normen, politischer Strategien oder Förderprogramme nutzen. Alle vier Jahre müssen sie über die Umsetzung berichten und die UNESCO wertet die Berichte aus.

Kürzlich hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern für drei UNESCO-Empfehlungen, die für die Wissenschaft relevant sind, die turnusmäßigen Staatenberichte bei der UNESCO eingereicht. Die Erstellung der Staatenberichte wurde jeweils von der Deutschen UNESCO-Kommission koordiniert; einschlägige Partner aus der Wissenschaft, beispielsweise die Mitgliedsorganisationen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, wurden dabei einbezogen.

Erstmals hat die Deutsche UNESCO-Kommission diese Berichte nun öffentlich verfügbar gemacht.

Zunächst geht es um den Ersten deutschen Staatenbericht zur UNESCO-Empfehlung zu Open Science: Die UNESCO hat 2021 mit dieser Empfehlung ein gemeinsames Dach für Initiativen wie Open Data oder Citizen Science geschaffen, mit dem Ziel, den offeneren Austausch innerhalb und zwischen wissenschaftlichen Disziplinen sowie zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu erreichen. Dies soll die Qualität und die Integrität der wissenschaftlichen Arbeit erhöhen und Beiträge zu gesamtgesellschaftlichen Zielen wie Diversität, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit stärken.

Ein breiteres Anwendungsfeld hat die UNESCO-Empfehlung zu Wissenschaft und wissenschaftlich Forschenden von 2017 mit politischen Leitlinien und Grundsätzen für die Gestaltung von Wissenschaftssystemen und die Stellung der wissenschaftlich Forschenden. Es handelt sich um die Neufassung eines früheren, 1974 verabschiedeten Völkerrechtstextes. Hier wurde der Zweite deutsche Staatenbericht zur UNESCO-Empfehlung zu Wissenschaft und wissenschaftlich Forschenden eingereicht.

Ethische Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI) sind wiederum das Thema einer weiteren UNESCO-Empfehlung von 2021. Diese war und ist der erste weltweit gültige völkerrechtliche Text zur Ethik der KI, der sich auszeichnet durch eine starke Betonung der Menschenrechte, konkrete Handlungsempfehlungen, den besonderen Fokus auf marginalisierte und vulnerable Gruppen und das Verständnis, dass die Gestaltung der Rahmenbedingungen für KI keine rein politische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Hier wurde der Erste deutsche Staatenbericht zur UNESCO-Empfehlung zur Ethik der KI eingereicht.

Quelle: DUK Redaktion: von Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland UNESCO Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Strategie und Rahmenbedingungen

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