StartseiteAktuellesNachrichtenEuropäische Kommission und Vereinigtes Königreich erzielen politische Einigung über die britische Beteiligung an Horizont Europa und Copernicus

Europäische Kommission und Vereinigtes Königreich erzielen politische Einigung über die britische Beteiligung an Horizont Europa und Copernicus

Berichterstattung weltweit

Die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich haben am 7. September eine politische Einigung über die Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa und an Copernicus, dem Erdbeobachtungsprogramm der EU, erzielt. Ab dem 1. Januar 2024 können Forschende und Einrichtungen im Vereinigten Königreich vollständig an Horizont Europa teilnehmen.

Bisher galt das Vereinigte Königreich als „zu assoziierendes“ Land in Horizont Europa. Britische Forschende und Organisationen können zwar seit dem Beginn von Horizont Europa in Anträgen als Assoziiertes Land angegeben werden, müssen aber derzeit beim Beginn der Projekte noch als „Associated Partner“ (Drittland) teilnehmen, da die Assoziierung nicht abgeschlossen ist. Die Finanzierung von britischen Partnern wird in diesem Fall durch eine nationale Garantie geleistet.

Die jetzt erzielte Vereinbarung umfasst Horizont Europa und das Copernicus-Programm zur Erdbeobachtung. Das Handels- und Assoziierungsabkommen (Trade and Cooperation Agreement) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sah ursprünglich auch eine Beteiligung am Euratom Training-Programme und dem Versuchs-Kernfusionsreaktor ITER vor. Diese sind jedoch nicht mehr Teil der jetzt angekündigten Vereinbarung.

Hinsichtlich des Zeitplans gab die Europäische Kommission bekannt, dass Forschende und Einrichtungen im Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2024 vollständig an Horizont Europa teilnehmen können. Das bedeutet, dass das Vereinigte Königreich bei den Ausschreibungen des Arbeitsprogramms 2024 voll als „Associated Country“ teilnimmt, für die Ausschreibungen im Arbeitsprogramm 2023 von Horizon Europe aber weiterhin die Übergangsregelung gilt, nach der britische Teilnehmer als „Associated Partner“ mit nationaler Förderung teilnehmen.

Das Vereinigte Königreich muss einen finanziellen Beitrag zum EU-Haushalt leisten und unterliegt allen Schutzbestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass das Vereinigte Königreich für seine Beteiligung an Horizont Europa und an der Copernicus-Komponente des Raumfahrtprogramms durchschnittlich fast 2,6 Mrd. EUR pro Jahr bereitstellen wird.

Die politische Einigung muss nun vom Rat gebilligt werden, bevor sie im EU-UK-Fachausschuss für die Teilnahme an den Programmen der Union förmlich angenommen wird.

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Quelle: Europäische Kommission, Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Bildung und Hochschulen Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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Großaufnahme Kompass mit britischer Flagge an Flaggenmast

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