StartseiteAktuellesNachrichtenEuropäisches Einheitspatent: Frankreich passt nationales Recht an

Europäisches Einheitspatent: Frankreich passt nationales Recht an

Berichterstattung weltweit

Frankreich hat nationale Regelungen im Bereich geistiges Eigentum angepasst und damit alle Voraussetzungen geschaffen, um das europäische Einheitspatent rechtssicher umzusetzen sobald es in Kraft tritt.

Wie die Justizministerin Nicole Belloubet im französischen Ministerrat vom 9. Mai 2018 mitteilte, hat Staatspräsident Emmanuel Macron eine Verordnung erlassen, die nationale Gesetze anpasst, um sicherzustellen, dass diese mit dem europäischen „Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht“ (Unified Patent Court, UPC) aus dem Jahr 2013 konform sind, sobald dieses in Kraft tritt. Die Verordnung regelt insbesondere die Beziehung zwischen verschiedenen Patenten, die ausschließliche Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts, die Weitergabe von Patent-Informationen durch das französische Marken- und Patentamt (Institut national de la propriété industrielle, INPI) sowie die Ausweitung der Gerichtsbarkeit auf die Überseegebiete.

Wie Belloubet erläuterte, sei die Verordnung „ein beachtlicher Fortschritt für die Investitionen in Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen“.

Sie erwähnte im Ministerrat weiterhin, dass die Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts ihren Sitz in Paris haben und ihr erster Präsident ein Franzose sein wird. (Außenstellen wird es darüber hinaus in London und München geben, sowie Lokal- und Regionalkammern. Das Berufungsgericht wird in Luxemburg sitzen.)

Hintergrund

Das UPC-Übereinkommen soll die Kosten und den Verwaltungsaufwand für ein Europäisches Patent deutlich verringern und den Schutz des geistigen Eigentums in allen EU-Staaten sichern (außer in Spanien und Kroatien, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind). Damit es in Kraft treten kann, muss es von mindestens 13 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, darunter müssen die drei Staaten sein, in denen die meisten Patente angemeldet werden: Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Frankreich hat das Übereinkommen bereits 2014 ratifiziert, im April 2018 und trotz seines anstehenden Austritts aus der EU tat dies auch Großbritannien. Deutschland hingegen konnte das Übereinkommen noch nicht ratifizieren, da im März 2017 eine anonyme Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Vorhaben eingelegt wurde. Diese wird aktuell noch geprüft.

Zum Nachlesen:

Quelle: Elysée-Palast Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich EU Themen: Strategie und Rahmenbedingungen

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