StartseiteAktuellesNachrichtenFrankreich: Der Schutz der Cevennen als Weltkulturerbe hat Vorrang vor der Gewinnung von Gas aus den dortigen Schieferformationen

Frankreich: Der Schutz der Cevennen als Weltkulturerbe hat Vorrang vor der Gewinnung von Gas aus den dortigen Schieferformationen

Die UNESCO hat im Juni 2011 den Cevennen, ein Vorgebirge des Zentralmassivs und die sich daran anschließenden Hochplateaus "Les Causses" ("Grandes Causses"), zum Weltkulturerbe erklärt. Die Cevennen waren schon seit längerem von der französischen Regierung zum "Parc National des Cévennes" erklärt worden. Staatspräsident Nicolas Sarkozy benutzte am 4.10.2011 in Alès (Département du Gard) seine den herben Naturschönheiten und der während mehrerer Jahrhunderte leidvollen Geschichte gewidmete Ansprache dazu, um "klar und für immer zu bestätigen, dass die Gewinnung von Gas mittels hydraulischer Frakturierung der Schieferformationen der Cevennen nicht stattfinden werde".

Die drei seinerzeit vom ehemaligen Umweltminister Borloo erteilten Genehmigungen würden widerrufen. Die für andere Regionen erteilten Genehmigungen erlaubten es den Betreibern nicht, die von ihnen geplanten Probebohrungen und die ggf. im Anschluss daran geplante Gewinnung von aus Schieferformationen gewonnenem Gas oder Öl in Angriff zu nehmen. Nicolas Sarkozy bezieht sich hierbei auf die "Loi Jakob" vom 13.7.2011 ("Loi visant à interdire l'exploration et l'exploîtation des mines hydrocarbures liquides ou gazeux par fracturation hydraulique et à abroger les permis exclusifs de recherche comportant des projets ayant recours à cette technique").

Er habe - so der Staatspräsident - Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet gebeten, darauf zu achten, dass von den letztgenannten Genehmigungen strikt nur für konventionelle Aktivitäten Gebrauch gemacht werde. Mit dieser Entscheidung wende man dem Fortschritt keineswegs den Rücken zu. Die Gewinnung von Kohlewasserstoffen aus französischem Boden werde weiterhin fortgesetzt und sei für Frankreich von strategischer Bedeutung; dies dürfe aber nicht um jeden Preis geschehen; in jedem Fall solange nicht, als nicht der Nachweis geführt sei, dass die zur Gewinnung dieser Ressourcen verfügbaren Technologien

  • die Umweltbelange,
  • die Komplexität der Böden
  • das natürliche hydrologische System

respektierten. Es könne nicht hingenommen werden, dass Probebohrungen und die Gewinnung von Gas bzw. Ölen die Erdoberfläche fragmentierten; das käme einem Massaker der gerade erst von der UNESCO in die Liste des "patrimoine mondial" aufgenommenen, fast "spirituellen Landschaft" der Cevennen gleich.

Zu den vom Staatspräsidenten bekanntgegebenen Entscheidungen bemerkt die von diesen u. a. betroffene Mineralölgesellschaft TOTAL - M. Bruno Courme -, bisher sei ihr der Widerruf der Genehmigung (Cevennen) nicht offiziell notifiziert worden: "Wir möchten die gesetzliche Grundlage der Entscheidung kennenlernen". Es sei die Absicht von TOTAL gewesen, Volumen und räumliche Ausdehnung der Gasfundstelle zu evaluieren. Bruno Courme bedauert - insoweit eine Formulierung von GDF-Suez aufgreifend -, dass "man die Tür schließe, bevor man sie geöffnet habe".

Le Figaro (Economie) vom 5.10.2011 berichtet unter der Überschrift "Frankreich beraubt sich seiner Gasreserven" ausführlich über den Vorgang und die Reaktionen auf die vom Staatspräsidenten in Alès bekanntgegebenen Entscheidungen. In einer Karte des französischen Mutterlandes sind die vermutlichen Fundstätten unter Angabe der jeweiligen Standorte und deren räumliche Ausdehnung und die implizierten Unternehmen eingetragen.

Wortlaut und Gesetzesmaterialien zu der "Loi Jakob" vom 13.7.2011 stehen unter der nachstehenden Internetanschrift zur Verfügung:

www.assemblee-nationale.fr/13/dossiers/interdiction_exploration_exploitation_hydrocarbures_non_conventionnels.asp

Es bleibt abzuwarten, ob TOTAL oder die anderen betroffenen Unternehmen den Rechtsweg - etwa zum Conseil d' Etat - beschreiten werden.

Das wird u. a. davon abhängen, wie die Genehmigungsbehörde(n) auf die Berichte reagieren, die die Unternehmen gehalten waren, binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 13.7.2011 zu den von ihnen angewandten oder geplanten Explorationstechniken vorzulegen (Artikel 3 des Gesetzes vom 13.7.2011).

Die Genehmigungsbehörden müssen gemäß dieser Vorschrift binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Journal Officiel die Liste der Exklusiv-Genehmigungen für Explorationen veröffentlichen, die widerrufen werden. Die Genehmigungsbehörden müssen die von den Unternehmen eingereichten Berichte veröffentlichen.

Quelle: Le Figaro vom 5.10.2011 Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Geowissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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