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Frankreich: Erster Evaluierungsbericht zur Agentur für Forschungsförderung (ANR) veröffentlicht

Die französische Agentur für Forschungsförderung ist im Jahr 2012 zum ersten Mal seit ihrer Gründung (2007) unter Federführung der staatlichen Evaluierungsagentur AERES von einer 18-köpfigen, internationalen Expertengruppe bewertet worden. Diese Evaluierung wurde insbesondere von dem Dienstaufsicht führenden Hochschul- und Forschungsministerium als Vorbedingung für eine Verwaltungsvereinbarung mit der ANR gefordert. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung zählt zu den zentralen Empfehlungen des jetzt veröffentlichten Berichtes.

Die unabhängige französische Agentur AERES, gegründet 2006 und aktiv seit 2007, hat die Aufgabe, die Qualität von zunehmend autonomer Lehre und Forschung in Frankreich sowie deren Förderung zu evaluieren. Ihre Berichte werden veröffentlicht und dienen als Grundlage für jeweils weiterführende Finanzierungsvereinbarungen des Staates mit den evaluierten Einrichtungen.

Für die vergleichsweise junge ANR ist dies die erste Evaluierung, die mit Spannung erwartet wurde. Dem Gutachtergremium, das von Frank Gannon, Direktor des Queensland Institute of Medical Research(Brisbane, Australien) geleitet wurde, gehörte auch der Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Wilhelm Krull an.

Die Gutachter bescheinigen der ANR, das für Frankreich in diesem Umfang neue Verfahren der Förderung von Forschungsprojekten über Ausschreibungen im Wesentlichen erfolgreich etabliert zu haben. Dabei wird berücksichtigt, dass sie in einem schwierigen Umfeld thematischer Vorgaben des Staates und notwendiger Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern vorgehen muss und dem Risiko zu starker Einflussnahme durch den Staat ausgesetzt ist.

Ihr Projektauswahlverfahren garantiere die wissenschaftliche Exzellenz der bewilligten Projekte. Es könnte der ANR gelingen, ein Innovationsklima, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Verwertung der Forschungsergebnisse zu entwickeln.

Ihre Öffnung gegenüber dem Internationalen müsse der ANR angerechnet werden, wenngleich ihre Position in den europäischen Instanzen noch verstärkt werden müsse.

Die ANR habe die besondere Aufgabe zu verkraften gehabt, das französische Zukunftsinvestitionsprogramm zu verwalten, was gezeigt habe, wie außerordentlich hohe Sonderbelastungen ihre laufenden Aufgaben gefährden können. Diese Aufgaben würden in Zeiten abnehmender Budgets schwieriger, der Zwang zur Selektivität werde größer; hier könne eine Vereinfachung der Antragsunterlagen vor allem auf Seiten der Verwaltung Entlastung bewirken.

Im Einzelnen wurden folgende Beobachtungen festgehalten:

Es zähle zu den Stärken der ANR

  • einen entscheidenden Beitrag zur Etablierung der Projektförderung in der Forschung geleistet zu haben;
  • die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zu befördern;
  • Anreize zu transdisziplinären Projekten zu gewähren;
  • das Verfahren für Antragstellung, Auswahl, Nachbereitung rigoros formalisiert zu haben;
  • auf neue Aufgaben gut zu reagieren;
  • die französische Forschungsförderung an diejenige der besten internationalen Förderinstitutionen angenähert zu haben.

Verbesserungsbedürftig sei

  • das verwaltungsrechtliche Verhältnis zum Staat;
  • eine Programmübergreifende Nachbereitung;
  • die Integration einer internen und externen Kommunikationspolitik in die Abläufe, um die Transparenz der Verfahren zu verbessern;
  • die Anpassung der Personalpolitik an die Belastungen der Agentur;
  • ein funktionaler Einsatz einer Verwaltungsinformatik;
  • die Sichtbarkeit der ANR im europäischen Rahmen.

Die Gutachter sprechen eine Reihe von Empfehlungen aus, deren vordinglichste es sei, rasch zu einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Staat und ANR zu kommen.

Quelle: AERES Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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