StartseiteAktuellesNachrichtenFranzösische Regierung erleichtert Arbeitsmarktzugang von ausländischen Hochschulabsolventen

Französische Regierung erleichtert Arbeitsmarktzugang von ausländischen Hochschulabsolventen

Auf den Tag genau ein Jahr nach dem umstrittenen ministeriellen Runderlass vom 31.5.2011 des damaligen Innenministers Claude Guéant hat jetzt sein Amtsnachfolger Manuel Valls den ersten Schritt zur Lockerung des französischen Arbeitsmarkts für ausländische Hochschulabsolventen nach Erlangung eines Abschlussdiploms vollzogen.

Staatspräsident Francois Hollande hatte in seinen Wahlversprechen angekündigt, den umstrittenen Runderlass („circulaire dite Guéant“) betreffend ausländische Absolventen französischer Hochschulen außer Kraft zu setzen (Engagement 39). Ein neuer Text ist in Ausarbeitung und soll schon in den allernächsten Wochen verkündet werden, um für die ausländischen Hochschulabsolventen des Jahrgangs 2012 der bestehenden Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen. „Das ist eine Chance für die betroffenen Studenten und für unser Land“ kommentierte der neu ernannte Innenminister Manuel Valls die von ihm am 31.5.2012 getroffene Entscheidung, den Runderlass seines Amtsvorgängers außer Kraft zu setzen.

Der Runderlass vom 31.5.2011 hatte die Präfekten angewiesen, Anträge ausländischer Hochschulabsolventen auf Erlangung einer Arbeitserlaubnis unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu behandeln. Auf Druck der „Conférence des présidents d‘universités“ (CPU), der „Conférence des grandes écoles“ und der Vereinigung „Collectif du 31 mai“ wurde der umstrittene Runderlass am 12.1.2012 dahingehend ergänzt, es sei darauf zu achten, „dass die Begrenzung der beruflichen Immigration nicht zu einer Beeinträchtigung der Attraktivität des französischen Hochschulsystems führe“.

Innenminister Manuel Valls veranlasste, dass am 30.5.2012 alle betroffenen Akteure von einem Mitglied seines engsten Mitarbeiterstabs in sein Ministerium eingeladen wurden. Die Gegner des umstrittenen Runderlasses sahen in der vorgesehenen Aufhebung des Runderlasses in seiner Fassung vom 12.1.2012 nur einen ersten Schritt. Es sei notwendig, Kriterien einzuführen, die eine Einengung des Ermessensspielraums der Präfekten ermöglichten. Das französische Gesetz des Jahres 2006 betreffend die Einwanderung und Immigration, sah in den Fällen eines Master-Abschlusses eine Frist von sechs Monaten nach Ablegung des Diploms vor, bevor eine Ausweisung verfügt werden konnte.

CPU-Präsident Louis Vogel plädiert unter Hinweis auf die deutsche Regelung dafür, die sechs-Monatsfrist auf ein Jahr zu verlängern. Er befürwortet gleichfalls die Einrichtung eines Komitees, das sich aus einem Parlamentarier, einem Mitglied des Senats sowie einem Vertreter der jeweils zuständigen Präfekten und „recteurs“ zusammensetzen sollte.

Innenminister Manuel Valls hat bekanntgegeben, dass die jetzt notwendige Nachfolgeregelung Gegenstand einer interministeriellen Arbeit sei, in die das Innen-, das Arbeitsministerium und das Ministerium für das Hochschulwesen und Forschung eingebunden seien.

40 Prozent der Doktoranden französischer Hochschulen sind – so Hochschul- und Forschungsministerin Geneviève Fioraso - ausländische Staatsangehörige. Im Durchschnitt verlassen jährlich 25.000 ausländische Studierende mit einem Master-Abschluss oder einem Doktorexamen die französischen Hochschulen. Unter ihnen beantragt immer eine bestimmte Anzahl, in das Statut eines Angestellten überwechseln zu dürfen. 7.000 derartiger Anträge wurde – so das französische Innenministerium – im vergangenen Jahr stattgegeben.

Quelle: Le Monde vom 3.6. / 4.6.2012 und Le Figaro vom 1.6.2012 Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger