StartseiteAktuellesNachrichtenHochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten: Mehr Möglichkeiten für ausländische Studierende und Wissenschaftler

Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten: Mehr Möglichkeiten für ausländische Studierende und Wissenschaftler

Am 1. August 2012 ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Es geht deutlich über die Vorgaben der EU hinaus und eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland.

Dazu die Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), Professorin Margret Wintermantel: "Mit dem neuen Gesetz können ausländische Akademiker freier entscheiden, ob sie nach dem Studium eine Weile oder für immer in Deutschland bleiben möchten. Das ist in Zeiten, in denen Fachkräfte bei uns dringend gesucht werden, ein wichtiger Schritt. Der DAAD begrüßt ihn ausdrücklich."

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie sind weit reichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht in Kraft getreten: So dürfen ausländische Studierende nach ihrem Abschluss 18 statt bisher 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Während der Suchphase dürfen sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten. Haben sie eine der Qualifikation angemessene Arbeitsstelle gefunden, muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr wie bisher zustimmen. Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann. Während des Studiums können die ausländischen Studierenden nun 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben.

Für ausländische Akademiker gibt es einen neuen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche mit bis zu sechsmonatiger Gültigkeit. Voraussetzung ist u.a., dass der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist. Darüber hinaus gilt: Wer als Akademiker oder beruflich Qualifizierter einen Arbeitsvertrag vorlegt und ein Mindestgehalt von etwa 44.800 Euro (bei bestimmten Mangelberufen von knapp 35.000 Euro) nachweist, kann ab sofort mit der "Blauen Karte EU" für bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU regulär nach 33 Monaten, bei Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sogar bereits nach 21 Monaten beantragen. Auch für Familienangehörige von ausländischen Fachkräften wurden Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme eingeführt, etwa durch Abschaffung der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit.

Ausländische Studierende und Absolventen, die individuelle Fragen zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen haben, sollten sich an ihre örtliche Ausländerbehörde wenden. Der DAAD hat die wichtigsten Informationen im Internet zum Download zusammengestellt.

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Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Redaktion: Länder / Organisationen: Global Deutschland Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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