StartseiteAktuellesNachrichtenHochschulrektorenkonferenz zu EU-Strukturfonds: Bundesländer müssen Hochschulen bei Entwicklungsstrategien einbeziehen

Hochschulrektorenkonferenz zu EU-Strukturfonds: Bundesländer müssen Hochschulen bei Entwicklungsstrategien einbeziehen

Den deutschen Bundesländern werden ab dem Jahr 2014 aller Voraussicht nach deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds der Europäischen Union zustehen. Umso wichtiger wird sein, dass die verfügbaren Mittel noch konsequenter als bisher auf die Investitionsfelder Forschung und Innovation fokussiert werden, in denen nachhaltige Wachstumsimpulse zu erwarten sind.

In einer Stellungnahme hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) deshalb heute in Berlin den Vorschlag der EU-Kommission zur künftigen europäischen Kohäsionspolitik begrüßt. Insbesondere die geplante stärkere Zweckbindung für Forschungs- und Innovationsausgaben sei ein sehr sinnvoller Ansatz, der von den politischen Entscheidungsträgern in den Ländern konsequent mitgetragen werden müsse.

Auch die Absicht der EU-Kommission, die Freigabe der Fördermittel künftig von der Erarbeitung intelligenter Spezialisierungsstrategien in den Förderregionen anhängig zu machen, sei zu begrüßen. Allerdings zeige sich hier, dass die deutschen Hochschulen – entgegen den Vorgaben und Empfehlungen aus Brüssel – in den meisten Bundesländern noch kaum in den Prozess der Festlegung regionaler Investitionsprioritäten einbezogen sind.

„Wir sehen momentan nur sehr punktuell, etwa in Niedersachsen, eine zufrieden stellende Partizipation der Landeshochschulen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. In der Mehrzahl der Bundesländer hätten die Landesregierungen bisher noch kaum für eine nennenswerte Einbeziehung der Hochschulen in die Strategieformulierung gesorgt. Hier bestehe aus Sicht der HRK dringender Handlungsbedarf, da die Strategien noch bis Mitte kommenden Jahres erarbeitet sein müssen.

Nicht zuletzt wiesen die deutschen Hochschulen auf den weiterhin dringlichen Vereinfachungsbedarf hin, damit die Instrumente der Strukturfonds ihr Potenzial künftig besser entfalten können. So forderten sie die Landesregierungen auf, ihre Förderbestimmungen konsequenter auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu überprüfen. Auch die bei Strukturfonds-Projekten erforderlichen Kofinanzierungsanteile müssten systematisch durch die zuständigen Landesministerien bereitgestellt werden, da Hochschulen diese nicht aus ihrem eigenen Haushalt bestreiten könnten.

Weitere Informationen

http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/die-kuenftige-nutzung-der-strukturfonds-in-den-deutschen-bundeslaendern/ (Text des HRK-Beschlusses)http://www.hrk.de

Quelle: IDW Nachrichten / Hochschulrektorenkonferenz Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Deutschland Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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