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Horizont 2020: Neue Version der Musterfinanzhilfevereinbarung veröffentlicht

Berichterstattung weltweit

Am 20. Juli 2016 wurden neue Versionen (3.0) der Musterfinanzhilfevereinbarungen (Model Grant Agreements, MGA) für alle Teile des europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 veröffentlicht.

Die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) in Horizon 2020 umfasst die Kernvereinbarung mit rechtlichen und finanziellen Regelungen zur Abwicklung der Forschungsprojekte. Die Europäische Kommission stellt ein Muster der Finanzhilfevereinbarung für alle Teilnehmer online auf dem Teilnehmerportal zur Verfügung. Dies ist ein einheitliches Dokument, das jedoch für einige Bestimmungen mehrere Optionen umfasst, um den unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Projekttypen gerecht zu werden. Am 20. Juli 2016 wurde Version 3.0 des Model Grant Agreements für alle Programmteile von Horizon 2020 veröffentlicht.

Zentrale Änderungen im General Model Grant Agreements (MGA) sind insbesondere:

  • Budgettransfers flexibilisiert: Art 4.2 wurde erweitert und sieht vor, dass nun auch Budgetverschiebungen zwischen Kostenformen ohne Vertragsänderung (Amendment) möglich sind. Neue (nicht in Annex 1 vorgesehene) Unteraufträge erfordern jedoch weiterhin ein Amendment.
  • Kalkulation der Personalkosten auf Monatsbasis möglich: In Horizon 2020 musste der für die Bestimmung der Personalkosten notwendige Stundensatz bisher auf Basis des letzten abgeschlossenen Finanzjahres berechnet werden. Das neue MGA erlaubt gem. Art. 6.2.A nun alternativ auch die Berechnung auf monatlicher Basis.
  • Artikel zu Ethik spezifiziert: Art. 34.1 („Obligation to comply with ethical and research integrity principles“) enthält nun explizit eine Aufzählung an Grundprinzipien der Integrität in der Forschung (z.B. Ehrlichkeit, Objektivität, Unparteilichkeit, etc.). Damit soll insbesondere die Relevanz von Ethik und Integrität stärker betont werden.

Eine Übersicht über alle Änderungen kann der „History of Changes“ des jeweiligen Dokuments entnommen werden.

Die neuen Regeln können ohne Amendment laufender, auf Basis der bisherigen Version unterzeichneter, Grant Agreements angewandt werden.

Quelle: KoWi Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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