StartseiteAktuellesNachrichtenJuristische Fakultät der Universität Augsburg beschließt Zusammenarbeit mit japanischer Universität

Juristische Fakultät der Universität Augsburg beschließt Zusammenarbeit mit japanischer Universität

Die Juristische Fakultät der Universität Augsburg baut ihre Japan-Kontakte weiter aus und verstärkt damit das Fundament ihres Lehrprogramms "Japanisches Recht".

Die Juristische Fakultät der Universität Augsburg baut ihre intensiven Japan-Beziehungen weiter aus: Zusätzlich zu den bestehenden Kooperationsabkommen mit der Waseda Universität Tokio und der Universität der Präfektur Shiga wurde jetzt ein Rahmenabkommen über die fachliche Zusammenarbeit mit der Meijo Universität in Nagoya geschlossen, das den akademischen Austausch unter Professoren ebenso umfasst wie den Austausch von Studierenden.

Prof. Dr. Henning Rosenau, der das neue Partnerschaftsabkommen als Prodekan der Augsburger Fakultät in Nagoya unterzeichnet hat, spricht von einem "weiteren Ausweis der Internationalität der Augsburger Jura-Fakultät" und betont: "Der intensive Austausch mit Japan hat in den Rechtswissenschaften eine lange Tradition. Von 'lost in translation' kann überhaupt keine Rede sein. Vielmehr übt gerade das deutsche Strafrecht nach wie vor eine solche Anziehungskraft in Südostasien aus, dass die japanischen Kollegen allesamt Deutsch lernen und zumindest perfekt lesen können."

Dieses Interesse nutzt die Juristische Fakultät der Universität Augsburg in den letzten Jahren verstärkt für eine fruchtbare wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit japanischen Rechtswissenschaftlern, deren regelmäßige Einbeziehung in die Lehre zu den Besonderheiten des 2009 eingerichteten Lehrprogramms "Japanisches Recht" zählt. So war - gewissermaßen im Vorgriff auf die jetzt formell besiegelte Kooperationsvereinbarung - Prof. Dr. Katsuyoshi Kato von der Meijo Universität in der ersten Hälfte des laufenden Wintersemesters Gastdozent an der Augsburger Jura-Fakultät, um im Rahmen dieses Lehrprogramms eine Einführung in das japanische Strafprozessrecht zu geben.

Über den Professorenaustausch hinaus sehen die Vereinbarungen mit der Meijo Universität auch die Veranstaltung gemeinsamer Tagungen vor sowie den Kontakt zwischen den Studierenden beider Universitäten. "Beim nächsten Mal, wenn wir mit den Studentinnen und Studenten unseres Lehrprogramms 'Japanisches Recht' wieder auf Exkursion nach Japan gehen werden, wird uns die Reise sicher auch nach Nagoya führen", so Rosenau, der erst vor zwei Monaten mit einer rund 10-köpfigen Gruppe von Studentinnen und Studenten von solch einer zweiwöchigen Exkursion zurückgekehrt ist.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Henning Rosenau
Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Biorecht
Universität Augsburg
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg
Telefon: +49(0)821-598-4560
E-Mail: henning.rosenau(at)jura.uni-augsburg.de
http://www.jura.uni-augsburg.de/rosenau

Quelle: IDW Nachrichten / Universität Augsburg Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Japan Themen: Bildung und Hochschulen Ethik, Recht, Gesellschaft

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