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Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Antragsfrist für Postdoktoranden-Stipendien 2023 gestartet

Berichterstattung weltweit

Für weltweite Pionierforschung von promovierten Forschenden wurde die nächste Antragsrunde eröffnet. Seit dem 12. April 2023 stehen 260 Millionen Euro über Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) der Europäischen Union bereit.

Die Stipendien sollen promovierte Forschende fördern, die durch Fortbildung und internationale und interdisziplinäre Mobilität neue Fähigkeiten erwerben möchten. Die Aufforderung wird es Organisationen in der ganzen Welt ermöglichen, talentierte Kräfte anzuziehen. Zu diesen Organisationen gehören Spitzenuniversitäten, Forschungszentren, öffentliche und private Organisationen und mittelständische Unternehmen.

Die MSCA-Postdoktoranden-Stipendien bestehen aus zwei Teilen:

  • Europäische Postdoktoranden-Stipendien, die Forschenden jeder Nationalität offen stehen, um ein individuelles Projekt in der EU oder in mit Horizont Europa assoziierten Ländern durchzuführen;
  • Globale Postdoktoranden-Stipendien, die europäischen Staatsangehörigen oder langfristig Aufenthaltsberechtigten offen stehen, die vor ihrer Rückkehr nach Europa bei Organisationen in Drittländern arbeiten möchten.

Die Aufforderung endet am 13. September 2023. Es wird erwartet, dass über 1.200 Projekte finanziert werden.

Hintergrund

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen sind Teil des europäischen Forschungsprogramms Horizont Europa. Sie wurden von der Europäischen Kommission eingerichtet, um die länder- und sektorübergreifende Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu unterstützen. Zudem sollen wissenschaftliche Laufbahnen attraktiver und der Forschungsstandort Europa noch interessanter werden. Ziel der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen ist nicht zuletzt die Schaffung eines starken Pools von europäischen Forschenden.

Bei den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen gibt es keine vorgegebenen wissenschaftlichen Disziplinen oder Gebiete ("bottom-up approach"). Die Forschenden sind bei derAntragstellung frei in der Wahl ihres vorgeschlagenen Forschungsthemas, mit Ausnahme der Nuklearforschung. Die Förderung besteht aus mehreren Teilen: Ausbildung von Nachwuchsforschenden, Individualförderung von erfahrenen Forschenden, Personalaustausch, Kofinanzierung für Mobilitätsprogramme. Zudem  unterscheidet man institutionelle und individuelle Maßnahmen, je nachdem, ob die Antragstellung durch eine beziehungsweise mehrere Einrichtungen oder durch individuelle Forschende in Kooperation mit der Gasteinrichtung erfolgt.

Zum Nachlesen

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Redaktion: von Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Global Themen: Bildung und Hochschulen Förderung

Weitere Informationen

EU-Flagge vor blauem Himmel und nationalen Flaggen der Mitgliedsländer

@Adobe Stock / Grecaud Paul

Projektträger