Am 23. Januar 2013 hat der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments (IMCO) die geplante Änderung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG beraten und es bei der Absenkung der Ausbildungsmindestdauer von sechs auf fünf Jahre belassen. Dabei ist die Mindestdauer von sechs Jahren seit der ersten EU-Richtlinie zur ärztlichen Ausbildung aus dem Jahr 1975 bislang allgemein akzeptiert worden. „Brüssel schadet mit dem Vorschlag nicht nur der Ärzteausbildung und damit den Patienten, sondern auch der europäischen Idee, wenn die Standards abgesenkt werden“, kommentiert Professor Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages, die Vorschläge der EU-Kommission und des Binnenmarktausschusses.
Folgen einer Reduzierung der Ausbildungszeit
„Wenn wegen einzelner Staaten diese Mindestdauer abgesenkt wird, werden andere nachziehen müssen. Dabei ist zu befürchten, dass es zu einer starken Verdichtung in der Lehre kommen wird, mit Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität und einer sozialen Selektion“, gibt Heyo Kroemer zu bedenken. „Für die ärztliche Ausbildung ist es auch entscheidend, dass Studierende während ihres Studiums genügend Zeit zur Reflexion und zur persönlichen Weiterentwicklung haben“, ergänzt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika.
Die Fachminister werden es richten müssen
Nach dem Votum des federführenden Ausschusses im Europaparlament ist zu befürchten, dass der Text unverändert bleibt. Doch das EU-Parlament wartet noch auf die Positionierung des Ministerrats. Dem Ministerrat gehören die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten an. Sie dürften besser abschätzen können, welche einschneidenden Folgen die scheinbar nur redaktionelle Änderung hätte.
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