StartseiteAktuellesNachrichtenOpen-Access-Plan S: Freien Zugang zu in Fachzeitschriften publizierten Forschungsergebnissen gewährleisten

Open-Access-Plan S: Freien Zugang zu in Fachzeitschriften publizierten Forschungsergebnissen gewährleisten

Berichterstattung weltweit

Wie das Wissenschaftsmagazin Nature berichtet, werden die unter dem internationalen Konsortium cOAlition S versammelten Fördereinrichtungen die Richtlinien von Wissenschaftszeitschriften außer Kraft setzen, sofern diese es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht erlauben, akzeptierte Manuskripte unter offener Lizenz weiterzugeben.

2018 hat ein Zusammenschluss von elf europäischen Forschungsförderorganisationen unter dem Namen "cOAlition S" eine Initiative für die umfassende Umsetzung von Open Access gestartet. Plan S, der nach einer einjährigen Verschiebung ab 2021 in Kraft tritt, zielt darauf ab, wissenschaftliche Publikationen, die ganz oder teilweise aus dem Förderkontext entstanden sind, nach ihrer Veröffentlichung zum Lesen und Reproduzieren freizugeben. Zu den Forschungsförderern, die sich diesem Plan inzwischen angeschlossen haben, gehören die Weltgesundheitsorganisation, die Wellcome Foundation, die Bill & Melinda Gates Foundation und 17 nationale Förderer, hauptsächlich in Europa. Auch die Europäische Kommission hat bestätigt, dass sie dem Plan folgen wird.

Im Rahmen der Initiative müssen Forschende, die von Plan-S-Einrichtungen finanziert werden, ihre Arbeiten Open Access veröffentlichen. Wenn eine Zeitschrift dies nicht erlaubt, können die Forschenden stattdessen eine akzeptierte Version ihres Artikels – ein sogenanntes Author Accepted Manuscript, kurz AAM - parallel in einem frei zugänglichen Online-Repositorium veröffentlichen, sobald ihre Arbeit erscheint. Diese Art der vom Autor initiierten gemeinsamen Nutzung wird auch als Green Open Access bezeichnet. Nach Plan S ist sie mit einer Schlüsselbedingung verbunden, die bisher auf Widerstand bei zahlungspflichtigen Journals stößt: Das AAM muss nach den im Plan S festgelegten Förderbedingungen unter der liberalen "CC-BY"-Lizenz (Creative Commons Lizenz unter Namensnennung) weitergegeben werden, die es anderen erlaubt, das Werk neu zu veröffentlichen und zu übersetzen.

Verlage bitten Autorinnen und Autoren häufig um die Unterzeichnung von Vereinbarungen, die festlegen, dass AAMs nur unter einer restriktiveren Lizenz geteilt werden dürfen. Beispielsweise, so eine Einschätzung der Bibliothek der Universität Utrecht, erlauben etwa 2.800 Zeitschriften großer Verlage Forschenden, ihre akzeptierten Manuskripte sofort online zu stellen, aber nur weniger als 20 erlauben dies auch ohne jegliche Sperrfrist in Verbindung mit einer CC-BY-Lizenzierung. Dies hat bei einigen Forschenden die Befürchtung geweckt, dass sie nicht in Abonnementzeitschriften publizieren und die grüne Open-Access-Route von Plan S nicht einhalten können.

Am 15. Juli kündigte cOAlition S jedoch an, dass die Fördermittelgeber dieses Verbot einfach außer Kraft setzen werden. Sie werden es zur Bedingung für Zuschüsse machen, dass Autoren CC-BY-Lizenzen für ihre AAMs beantragen, was bedeutet, dass sie das Recht behalten, ihre Manuskripte auf diese Weise zu teilen  unabhängig davon, was im Verlagsvertrag einer Zeitschrift steht. Wenn sie es aber nicht tun, so Robert Kiley von Wellcome, dann habe die bereits vereinbarte Zuwendungsbedingung "rechtlichen Vorrang vor jeder späteren Veröffentlichungsvereinbarung". Es sei allerdings immer noch möglich, dass ein Verlag die Berücksichtigung solcher Manuskripte einfach ablehne. Plan S gilt für Artikel, die aus Förderungen im Rahmen von ab 2021 veröffentlichten Ausschreibungen hervorgehen, allerdings können einzelne Fördereinrichtungen ihn möglicherweise früher einführen.

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Quelle: Nature Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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