StartseiteAktuellesNachrichtenSchweden verstärkt Förderung für Forschung und Innovation

Schweden verstärkt Förderung für Forschung und Innovation

Berichterstattung weltweit

Mit dem Forschungs- und Innovationsgesetz hat die schwedische Regierung die Leitlinien der Forschungspolitik in den nächsten vier Jahren verabschiedet und höhere Fördermittel für Forschung und Innovation beschlossen. Ziel ist es, gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und die Freiheit der Forschung zu sichern.

Im Rahmen des Forschungs- und Innovationsgesetzes werden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 3,4 Mrd. Schwedischen Kronen (ca. 338 Mio. Euro) veranschlagt. Für die Jahre 2022 bis 2024 belaufen sich die Mehrausgaben auf 3,2 Mrd. Schwedische Kronen (ca. 318 Mio. Euro), 3,3 Mrd. Schwedische Kronen (ca. 328 Mio. Euro) bzw. 3,75 Mrd. Schwedische Kronen (ca. 373 Mio. Euro).

Inhaltlich nimmt das Gesetz fünf große gesellschaftliche Herausforderungen in den Fokus: Klima und Umwelt, Gesundheit und Wohlfahrt, digitale Entwicklung, Fachkräfteangebot und Berufsleben sowie eine demokratische und starke Gesellschaft. Die Forschungsinvestitionen sollen neue nationale Forschungsprogramme mit einer Laufzeit von zehn Jahren (u. a. in den Bereichen Ozeane und Wasser, Viren und Pandemien und psychische Gesundheit) hervorbringen und bestehende Programme (u. a. in den Bereichen Klima, nachhaltige Kommunalentwicklung und antimikrobielle Resistenz) verstärken.

Der Gesetzesentwurf umfasst eine explizite Stärkung des Hochschulwesens durch die Erhöhung ihrer Grundfinanzierung auf umgerechnet 71 Mio. Euro im Jahr 2021, die bis 2024 auf 88,75 Mio. Euro steigen soll. Damit will das Land die Forschung an Universitäten und Hochschulen stärken, parallel zu einer Expansion der Hochschulbildung im ganzen Land. So werden beispielsweise 12,82 Mio. Euro für die Entwicklung der Mälardalens Hochschule zu einer Universität bereitgestellt.

Die Regierung schlägt außerdem vor, das Hochschulgesetz zu ändern, um sowohl die Verantwortung der Hochschulen für Zusammenarbeit, Internationalisierung und lebenslanges Lernen zu stärken als auch die akademische Freiheit zu fördern und zu schützen. Diese Gesetzesänderungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten. So soll die Stärkung internationaler Zusammenarbeit zur Steigerung der Forschungsqualität und zur nationalen und globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen. Zudem sollen geschlechtergerechte Hochschulen mit guten Arbeitsbedingungen gefördert werden. Unter anderem beabsichtigt die Regierung, hochschulspezifische Ziele für den Frauenanteil bei Neueinstellungen von Professorinnen und Professoren festzulegen.

Um international wettbewerbsfähige Forschung zu ermöglichen, sollen der Schwedische Forschungsrat sowie die schwedische Regierungsagentur für Innovationssysteme Vinnova eine Aufstockung der Mittel für die Forschungsinfrastruktur erhalten. Ferner ist geplant, Fördermittel für die Forschungseinrichtung SciLifeLab, die Europäische Spallationsquelle (ESS) sowie das Röntgenforschungslabor MAX IV in Lund bereitzustellen.

Darüber hinaus schlägt die Regierung eine COVID-19-Sonderinvestition in Höhe von fast 50 Mio. Euro im Jahr 2021 vor, um das schwedische Forschungs- und Hochschulsystem bei der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.

Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im April dieses Jahres im schwedischen Parlament diskutiert und verabschiedet.

Zum Nachlesen

Anmerkung der Redaktion vom 20.01.2021 : Die Nachricht wurde inhaltlich ergänzt.

Quelle: Government Offices of Sweden Redaktion: von Sarafina Yamoah, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweden Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger