StartseiteAktuellesNachrichtenVorläufige Anwendung des EU-Einheitspatents beginnt

Vorläufige Anwendung des EU-Einheitspatents beginnt

Berichterstattung weltweit

Österreich hat am 18. Januar als letztes teilnehmendes Land seine Ratifizierungsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung beim Rat der EU hinterlegt. Damit hat die Frist für die vorläufige Anwendung begonnen.

Bisher - beim sog. Europäischen Patent - ist nur das Erteilungsverfahren zentralisiert; nach seiner Erteilung wird es in einzelne nationale Patente für solche Länder überführt, die bei der Antragstellung benannt wurden. Das neue EU-Patent oder Einheitspatent wird für alle 25 an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung des einheitlichen Patentsystems teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichzeitig beantragt werden können; nach der Erteilung des Patents kann der Patentinhaber einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen, um einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erhalten. Der Start des neuen Systems kann nach derzeitigem Stand für die zweite Hälfte 2022 oder für Anfang 2023 erwartet werden. Einhergehend mit den Einheitspatent wird das neue Einheitliche Patentgericht errichtet, um in Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und klassischen europäischen Patenten zu entscheiden

Kommissar Thierry Breton, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen:

"Aus Europa kommen einige der bahnbrechenden Innovationen. Wenn wir diesen Weg weiter beschreiten wollen, müssen wir den europäischen Unternehmen und insbesondere den KMU die richtigen Instrumente an die Hand geben, mit denen sie ihre Erfindungen schützen und Nutzen aus ihrem geistigen Eigentum ziehen können.

Mit dem neuen einheitlichen Patentsystem wird genau dieses Ziel erreicht. Es wird nämlich für eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa sorgen und die Kosten für den Patentschutz senken. Zudem wird die Rechtssicherheit erhöht, indem die zentralisierte Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten erleichtert wird.

Davon werden alle Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren. So werden beispielsweise die Gebühren, die für die Verlängerung eines in bis zu 25 Mitgliedstaaten geltenden Einheitspatents für einen Zeitraum von 10 Jahren anfallen, weniger als 5.000 Euro anstatt wie bisher etwa 29.000 Euro betragen. Durch das Einheitspatent wird auch die Diskrepanz verringert, die bei den Kosten des Patentschutzes zwischen Europa und den USA, Japan und anderen Drittländern besteht."

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Quelle: Europäische Kommission, Europäisches Patentamt Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Innovation Strategie und Rahmenbedingungen Wirtschaft, Märkte

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