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Bosnien und Herzegowina: Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft

Datum des Inkrafttretens: 21.07.2004 | Unterzeichnungsdatum: 21.07.2004 Datum des Inkrafttretens: 21.07.04 (vorläufige Anwendung) Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung von Bosnien und Herzegowina Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Das in Sarajewo am 21. Juli 2004 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, Bildung und Wissenschaft wurde seit dem 21. Juli 2004 nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts vorläufig angewendet.

Das Abkommen ist am 4. Januar 2006 in Kraft getreten (siehe BGBl 2006 Teil II Nr. 9 Seite 278).

Quelle: BGBl 2004 Teil II Nr. 33 Seite 1442ff Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Bosnien und Herzegowina Themen: Kategorien: Kulturabkommen

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