StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenFrankreich: Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen, einschl. Deutsch-Französische Agenda)

Frankreich: Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen, einschl. Deutsch-Französische Agenda)

Datum des Inkrafttretens: an dem Tag des Eingangs der letzten Notifikation Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Französische Republik Unterzeichnende deutsche Organisation: Bundesrepublik Deutschland

Dieser Vertrag ergänzt den Vertrag vom 22. Januar 1963 (Élysée-Vertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit im Sinne des Absatzes 4 der Schlussbestimmungen jenes Vertrags.

Die Deutsch-Französische Agenda bestimmt prioritäre Vorhaben in Umsetzung des Vertrags von Aachen. Die Vorhaben umfassen u.a.:

  • die Schaffung von integrierten Deutsch-Französischen Kulturinstituten,
  • die Schaffung einer deutsch-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote,
  • den Ausbau von Mobilitätsprogrammen,
  • die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks für Künstliche Intelligenz,
  • die Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor und
  • den Einsatz für ethische Leitlinien für neue Technologien und gemeinsame Werte in den Bereichen Digitalisierung und Digitale Gesellschaft.
Quelle: Bundesregierung Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Kategorien: Weitere Regierungs- und Ressortabkommen

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