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Mazedonien, E.J.R.: Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

Datum des Inkrafttretens: 13.01.1999 | Unterzeichnungsdatum: 16.10.1997 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Mazedonische Regierung Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Inkrafttretens dieses Abkommens ist das Abkommen vom 28. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (BGBl. 1970 II S. 1375) im Verhältnis zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung außer Kraft getreten.

Quelle: BGBl 1999 Teil II Nr. 15 Seite 460ff Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Republik Nordmazedonien Themen: Kategorien: Kulturabkommen

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