StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenWeißrussland (Belarus): Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge

Weißrussland (Belarus): Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge

Datum des Inkrafttretens: 25.08.1994 | Unterzeichnungsdatum: 25.08.1994 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Minister für Auswärtige Angelegenheiten Uladsimir Sjanko Unterzeichnende deutsche Organisation: Bundesminister des Auswärtigen Dr. Klaus Kinkel

Das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl 1973 II Seite 1684) wurde im deutsch-belarussischen Verhältnis mit der vorläufigen Anwendung des deutsch-belarussischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit am 3. März 1994 nicht mehr angewendet.

Mit dem Inkrafttreten des deutsch-belarussischen Vertrags über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik am 9. November 1993 trat der deutsch-sowjetische Vertrag vom 9. November 1990 über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik im deutsch-belarussischen Verhältnis außer Kraft.

Quelle: BGBl 1994 Teil II Nr. 45 Seite 2533 Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Weißrussland Themen: Kategorien: Weitere Regierungs- und Ressortabkommen

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