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Pariser Klimaschutzabkommen

Erscheinungsdatum: 12.12.2015 Strategiedokumente

Der deutsche Text zum Pariser Klimaschutzabkommen findet sich hier.

Das Pariser Abkommen nimmt beim Klimaschutz erstmals alle Staaten in die Pflicht: Alle Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, einen nationalen Klimaschutzbeitrag zu erarbeiten. Und sie müssen Maßnahmen beschließen, um ihn umzusetzen. Es geht aber nicht nur um die Minderung von Emissionen. In Paris wurden auch Wege der Anpassung an den Klimawandel beschlossen. Die Staatengemeinschaft unterstützt Entwicklungsländer finanziell und technologisch, hilft beim Aufbau von Wissen und Know-how und beim Umgang mit klimawandelbedingten Schäden.

In Paris haben sich die Länder auf gemeinsame Ziele geeinigt, die sie mit dem Abkommen erreichen wollen. Die Erderwärmung soll im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad begrenzt werden. Diese Obergrenzen sind damit erstmals in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch sogenannte Senken, also etwa Wälder, entzogen werden.

Die Regierungen haben in Paris auch die Regelungen rund um Technologieentwicklung und -transfer gestärkt. Das gilt für den Klimaschutz ebenso wie für die Anpassung an den Klimawandel. In Zukunft sollen die Bedürfnisse der Entwicklungsländer präziser untersucht werden. Die Zusammenarbeit soll schon in frühen Phasen des Technologie-Zyklus beginnen und transparent verlaufen.

 

Quelle: BMWK Redaktion: von Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Innovation Strategie und Rahmenbedingungen Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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