StartseiteFörderungBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden – Förderprogramm "AusbildungWeltweit"

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden – Förderprogramm "AusbildungWeltweit"

Stichtag: Einreichungsfristen werden über www.ausbildung-weltweit.de bekanntgegeben Programmausschreibungen

Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm "AusbildungWeltweit" vom 28. November 2019 (Bundesanzeiger vom 16.01.2020) einschließlich der Bekanntmachungsänderungen vom 8. Oktober 2021 (BAnz 15.10.2021) und vom 28.02.2023 (BAnz 06.03.2023).

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Seit 2017 fördert das BMBF im Rahmen von AusbildungWeltweit Auslandspraktika während der beruflichen Erstausbildung. Ausbildungsbetriebe, Kammern und andere Einrichtungen der Berufsausbildung (wie z.B. überbetriebliche Ausbildungszentren) können Zuschüsse für ihre Auszubildenden und für  betriebliches Ausbildungspersonal beantragen. Seit 2020 können auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen und Aufenthalte von Personen in schulischer Berufsausbildung bezuschusst werden. AusbildungWeltweit ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ durch die Förderung von Lernaufenthalten in Ländern, die nicht als Programmland an Erasmus+ teilnehmen.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

Eine finanzielle Förderung über AusbildungWeltweit ist für diese Zeiträume möglich:

  • Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate
  • Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen
  • Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 5 Tage

Von der Dauer des Aufenthaltes, genauer gesagt der Anzahl der Tage zwischen dem ersten und dem letzten Praktikums- bzw. Programmtag, hängt die Höhe der Förderung für den Aufenthalt ab. Daher sollte die Aufenthaltsdauer in Tagen für die Antragstellung möglichst präzise bestimmt werden. Die geringste Aufenthaltsdauer für Auszubildende beträgt 19 Tage ohne Reisetage, denn vor Ort sollten nicht weniger als 15 Praktikumstage absolviert werden.

Für jede Antragsrunde wird zudem ein Zeitraum von einem Jahr festgelegt, der Durchführungszeitraum genannt wird. Alle geförderten Auslandsaufenthalte einer Antragsrunde inkl. Hin- und Rückflug müssen innerhalb dieses Zeitraums stattfinden – dabei ist es aber egal, ob zu Beginn, Mitte oder Ende dieses Zeitraums.

Mit der Durchführung des Programms hat das BMBF das Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) als Bewilligungsbehörde beauftragt.

Die Antragsfristen werden durch die NA beim BIBB in Abstimmung mit dem BMBF auf der Internetseite www.ausbildung-weltweit.de bekannt gegeben. Die Projekte enden spätestens mit Ablauf der Förderrichtlinie am 31. Dezember 2028.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte Förderung

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