Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagiert sich dafür, die Nutzung der Wälder weltweit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umzustellen, um fortschreitender Entwaldung und der Degradierung des Waldes entgegenzuwirken. Dazu gilt es, vor allem die Wissensgrundlage in den jeweiligen Ländern auf allen Ebenen zu erweitern. Zu diesem Zweck fördert das BMEL die forstliche Forschungszusammenarbeit mit Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) und die Weitergabe und den Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Mit den Maßnahmen dieser Richtlinie sollen folgende thematische Ziele verfolgt werden:
- Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft,
- Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt,
- Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel,
- Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung,
- Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels,
- Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftung,
- Erforschung von Grundlagen einer ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern,
- Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzer, Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken.
Zum Erreichen der genannten thematischen Ziele werden Maßnahmen in den Förderbereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit und der Weitergabe und des Austauschs von Fachwissen im Forstbereich gefördert. Die Maßnahmen gliedern sich dabei in unterschiedliche Förderschwerpunkte:
- Förderung bi- und multilateraler forstlicher Forschungsprojekte
- Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich:
- Förderung des forstwissenschaftlichen Austauschs auf Fachveranstaltungen
- Wissensweitergabe in Deutschland
- Gruppenschulungen im Ausland
Schwerpunktmäßig werden Kooperationen gefördert, die aus einer Einrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland und mindestens einem lokalen Partner aus einem Land, das nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehört (Drittstaat), bestehen. Die Koordination des Projekts erfolgt durch die deutsche Einrichtung.
Mit dem Förderverfahren wurde als Bewilligungsbehörde (Projektträger) die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt. Im ersten Schritt reicht der deutsche Projektkoordinator eine Projektskizze in englischer Sprache ein. Nach Begutachtung der Skizze werden die zur Förderung ausgewählten Skizzeneinreicher in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Vollantrag, inklusive einer umfassenden Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache und einem detaillierten Budgetplan, einzureichen.
Projektskizzen können zweimal jährlich eingereicht werden. Die Fristen zur Einreichung der Skizzen werden auf der Internetseite http://www.ble.de/FinW veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025