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Europäische Kommission: Förderaufrufe zur Erforschung des Coronavirus und der Folgen der Epidemie

Stichtag: 11.06.2020 Programmausschreibungen

Die Europäische Kommission mobilisiert weitere 122 Mio. Euro aus ihrem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 für die dringend notwendige Erforschung des Coronavirus. Eine neue Aufforderung zur Interessenbekundung ergänzt weitere von der EU finanzierte Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zur Entwicklung von Diagnostika, Behandlungen und Impfstoffen. Im Rahmen der aktuellen Aufforderung sollen auch die sozioökonomischen Folgen der Epidemie untersucht werden. Die Einreichungsfrist endet am 11. Juni 2020

Die neue Aufforderung zur Interessenbekundung ist ein Beitrag im Rahmen der Zusage der Kommission, 1,4 Mrd. Euro für die Initiative zur weltweiten Corona-Krisenreaktion zu mobilisieren, für die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 4. Mai 2020 den Startschuss gegeben hatte.

Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Interessenbekundung finanzierten Projekte sollten darauf ausgerichtet sein, die Produktion rasch auf lebenswichtige medizinische Ausstattung und Ausrüstung für Tests, Behandlungen und Prävention umzustellen und Medizintechnologien und digitale Instrumente zur besseren Erkennung und Überwachung sowie zur Versorgung von Patienten zu entwickeln. Neue Forschungsarbeiten werden von großen Patientengruppen (Kohorten) in ganz Europa profitieren. Zudem könnte ein besseres Verständnis der Auswirkungen der Epidemie auf das Verhalten der Menschen sowie der sozioökonomischen Folgen von Covid-19 zur Verbesserung der Behandlung und der Präventionsstrategien beitragen.

Konkret erstreckt sich die Aufforderung auf die folgenden fünf Bereiche:

  • Umstellung der Produktion auf lebenswichtige medizinische Ausstattung und Ausrüstungen (23 Mio. Euro)
  • Medizinische Technologien, digitale Werkzeuge und Analyse mit künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Überwachung und Pflege mit hohem Technologie-Reifegrad (56 Mio. Euro)
  • Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs auf das Verhalten der Menschen und die Bereiche Soziales und Wirtschaft (20 Mio. Euro)
  • Europaweite COVID-19-Kohorten (20 Mio. Euro)
  • Zusammenarbeit zwischen auf EU- und internationaler Ebene en bestehenden Kohorten, die für COVID-19 von Bedeutung sind (3 Mio. Euro)

Die Einreichungsfrist endet am 11. Juni 2020, und die Aufforderung zielt auf rasche Ergebnisse ab.

Die neuen Lösungen müssen im Einklang mit den Grundsätzen der weltweiten Corona-Krisenreaktion für alle verfügbar und erschwinglich sein. Zu diesem Zweck wird die Kommission in die Finanzhilfevereinbarungen, die aufgrund dieser neuen Aufforderung zur Interessenbekundung geschlossen werden, Klauseln über den schnellen Datenaustausch aufnehmen, damit die Erkenntnisse und Ergebnisse auch unverzüglich genutzt werden können.

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Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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