Bei der DFG werden diese Anträge unter der Förderlinie "Sachbeihilfe/Forschungsgelder" eingereicht und im Wettbewerb mit allen anderen Anträgen dieser Förderlinie geprüft. Bei der RSF werden die Vorschläge im Rahmen eines offenen öffentlichen Wettbewerbs für die Aktivität "Wissenschaftliche Grundlagenforschung und explorative wissenschaftliche Forschung, durchgeführt von internationalen Forschungsteams" eingereicht. Alle Vorschläge werden von beiden Fördereinrichtungen getrennt geprüft. Die Ergebnisse des Überprüfungsprozesses werden zwischen den Fördereinrichtungen ausgetauscht. Gefördert werden Anträge, bei denen sowohl die DFG als auch die RSF eine Förderung empfehlen.
Vorschläge müssen beiden Fördereinrichtungen parallel gemäß den Anforderungen der jeweiligen Seite an die Angebotserstellung vorgelegt werden. Für deutsche Gruppen bedeutet dies die Einreichung über das Elan-System der DFG nach den Richtlinien für das Forschungsstipendienprogramm (Formular 50.01). Hierbei ist zu beachten, dass bei der ersten Nutzung des elan-Systems vor der Einreichung der Bewerbung über elan bis spätestens 2. Dezember 2019 eine Registrierung erforderlich ist. Anträge bei der DFG sollten bis spätestens 9. Dezember 2019 eingereicht werden.