StartseiteLänderAsienChinaBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Stichtag: 31.05.2010 Programmausschreibungen

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit China

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Beruhend auf dem Abkommen vom 9. Oktober 1978 über die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen China und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt. Das „Deutsch-Chinesische Jahr der Wissenschaft und Bildung 2009/2010“ hat zu weiteren Impulsen in der Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit chinesischen Partnern geführt.

Die Fördermaßnahme soll dazu dienen, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und insbesondere hervorragende chinesische Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsstandort Deutschland zu binden sowie deutsche Nachwuchswissenschaftler zu vor allem auch längerfristigen Aufenthalten in China zu ermutigen. Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und chinesischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. BMBF, DFG oder EU dienen. Bei den Kooperationsprojekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chinesischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen.

Anbahnungsmaßnahmen für wissenschaftliche Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und chinesischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen können unterstützt werden in allen Themenfeldern der grundlagen- und anwendungsorientierten Natur-, Ingenieur-, Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der WTZ werden Anbahnungsprojekte mit einer Laufzeit von mindestens 1 und höchstens 3 Jahren unterstützt. Die Regellaufzeit der Anbahnungsprojekte beträgt 2 Jahre.
Für kleinere Anbahnungsvorhaben mit kurzer Laufzeit und geringem Fördervolumen (Anbahnungsreisen) steht ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, mit dem unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung jederzeit Anträge eingereicht werden können.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU).**
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Alle beantragten Maßnahmen müssen im Jahr 2011 beginnen. Die Förderung wird voraussichtlich zu Januar 2011 einsetzen können. Es wird eine Komplementärförderung von chinesischer Seite bzw. eine substantielle finanzielle Beteiligung der chinesischen Partner vorausgesetzt. Dabei gilt das Prinzip, dass die deutsche Seite die Reisekosten der deutschen Teilnehmer nach China und die Aufenthaltskosten chinesischer Gäste in Deutschland übernimmt und die chinesische Seite entsprechend die Reisekosten der chinesischen Teilnehmer nach Deutschland und die Aufenthaltskosten der Deutschen in China trägt. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist darzulegen, wie die finanzielle Beteiligung des chinesischen Partners aussieht. Eine schriftliche Bestätigung des chinesischen Partners (Brief oder Telefax), dass er den/die deutschen Partner im Rahmen des gemeinsamen Projektvorhabens einlädt und für die Aufenthalts- und sonstigen Kosten (z.B. Workshop, Laborarbeiten, Geländeuntersuchungen) in China aufkommen wird, ist dem Antrag beizufügen.

Bei Vorhaben, in deren Rahmen anwendungsnahe Technologien oder spezielle Verfahren zum Einsatz kommen oder entwickelt werden, ist die Strategie hinsichtlich Verwertung und Schutz des geistigen Eigentums im Antrag klar darzustellen.

a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum dem Ort des Partners nächstgelegenen Flughafen, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF.
  • Für die Bereitstellung von Tagegeldern im Ausland ist der ausländische Projektpartner (bzw. die Förderorganisation im Ausland) zuständig.

Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch den ausländischen Projektpartner (bzw. die Förderorganisation im Ausland).
  • Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104/Tag bzw. € 2.300/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
  • In besonders begründeten Ausnahmefällen und wenn ein besonderes wissenschaftliches Interesse der deutschen Seite nachgewiesen wird, können auch längere Aufenthalte gefördert werden (maximal 6 Monate).
  • Jeder Aufenthalt eines chinesischen Nachwuchswissenschaftlers in Deutschland muss in der Regel mit einem entsprechenden Aufenthalt eines deutschen Nachwuchswissenschaftlers in China verbunden sein, bei dem die Aufenthaltskosten in China von der chinesischen Seite getragen werden.

b) Sachmittel
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

c) Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland können Kosten, die z. B. durch Bewirtung, Anmietung von Räumlichkeiten einschließlich Vortragstechnik, inhaltliche Vor- und/oder Nachbereitung oder im Rahmen von Fachexkursionen (Transport, Eintrittsgelder) entstehen, bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. Die Aufenthaltskosten chinesischer Gäste sind über Tagespauschalen (vgl. a) zu beantragen.
Kosten für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte zur Vor- und/oder Nachbereitung einer umfangreicheren Aktivität (z. B. großer Workshop) im Rahmen des beantragten Anbahnungsprojekts können in besonders begründeten Fällen für eine Dauer von maximal 3 Monaten bezuschusst werden.
Workshops und andere Aktivitäten in China sind grundsätzlich vom chinesischen Partner zu organisieren und zu finanzieren.

d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten (Ausnahme vgl. Abschnitt c)

Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung, sonstige Geräte

Nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse gewährt werden für

  • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen
  • Dolmetschen bei in Deutschland stattfindenden Workshops


5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Frank Stiller
E-Mail: frank.stiller(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-408

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Bauer
E-Mail: petra.bauer(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-404


5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 31. Mai 2010.

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse auf-gerufen werden kann:

http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags zusammen mit gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Unterlagen (z. B. zur finanziellen Beteiligung des chinesischen Partners, vgl. oben) per Post bis zum 31. Mai 2010 an folgende Adresse zu senden (unter Beachtung der Vorlagefrist, d. h. Eingang der Postsendung beim Internationalen Büro bis spätestens 31. Mai 2010):

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Dr. Frank Stiller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats November 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.

6 Verfahren im Partnerland

Es handelt sich hierbei nicht um eine mit einer bestimmten chinesischen Fördereinrichtung koordi-nierte Förderbekanntmachung. Die chinesischen Partner können bei einer beliebigen Fördereinrich-tung in China einen entsprechenden Antrag auf Projektförderung stellen.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 10. Februar 2010

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Christian Stienen

Quelle: Internationales Büro des BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: China Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Förderung Geistes- und Sozialwiss. Ethik, Recht, Gesellschaft Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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