Update zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Wissenschaftskooperation mit China
9. April 2025
China hat in den letzten Jahren mehrere Gesetze erlassen bzw. verschärft, die direkten Einfluss auf internationale Forschungskooperationen haben. Besonders hervorzuheben sind das Personal Information Protection Law (PIPL, 2021), das Data Security Law (DSL, 2021), das Counter Espionage Law (2023) und die Provisions on Promoting and Regulating Cross-Border Data Flow (2024). Diese Regelungen betreffen nicht nur chinesische Institutionen, sondern gelten zum Teil auch extraterritorial.
Für deutsche Hochschulen bedeutet dies, dass wissenschaftliche Kooperationen mit China nicht nur unter fachlichen, sondern zunehmend auch unter rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen sind. Es empfiehlt sich daher, Kooperationsprojekte frühzeitig rechtlich zu bewerten, interne Sensibilisierungsmaßnahmen zu etablieren und ausreichend detaillierte Kooperationsvereinbarungen zu treffen, die zum Beispiel Transparenzklauseln in Bezug auf Datenschutzfragen beinhalten.
An der Veranstaltung hat sich Ralph Koppitz von der Kanzlei Rödl & Partner beteiligt.
Kernaussagen aus dem Vortrag wurden von dem Referenten bereitgestellt.
Ralph Koppitz, Rödl & Partner | Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Wissenschaftskooperation mit China
- China hat sich zum Hoch-Innovationsland entwickelt. Während früher das Schutzbedürfnis in Kooperationen vor allem auf der deutschen Seite bestand, kann heute auch einmal das Schutzbedürfnis der chinesischen Seite überwiegen.
- In China existiert ein komplexes geschriebenes Regelwerk, das Wissenschaftskooperationen berührt. Für 2025 erwartete Rechtentwicklungen betreffen aber u.a. das Cybersecurity Law, welches wichtige datenschutzrechtliche Definitionen und Verpflichtungen enthält.
- Bei der KI-bezogenen Rechtsprechung nehmen Gerichte KI-Entwickler und -Nutzer zunehmend in die Pflicht.
- Eine Checkliste kann den systematischen Einstieg in die China-Kooperation erleichtern. Das Risiko der Kooperation sollte dabei individuell für jeden Einzelfall eingeschätzt werden. China-Projekte sollten nicht pauschal nur wegen des China-Bezugs abgelehnt werden.
- Zentrale Datenschutz-Fragen sind für die deutsche Seite oft schwer beantwortbar (Sind (sensible) personenbezogene Informationen involviert? Sind wichtige Daten involviert? Ist ein Betreiber kritischer Informationsinfrastruktur involviert? Sind Forschungsdaten involviert? Erfolgt ein Datentransfer von China ins Ausland? Sind aus chinesischer Sicht kontrollierte Güter oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck involviert? Sind humangenetische Ressourcen oder natürliche Ressourcen involviert?). Deshalb empfiehlt sich eine Transparenzklausel im Vertrag. Die gesetzlichen Verpflichtungen aus den chinesischen Gesetzen liegen in aller Regel bei den Institutionen in China. Deutsche Forschende sollten vor dem China-Aufenthalt sensibilisiert werden.
- Eine ausreichend detaillierte Kooperationsvereinbarung ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Kooperation.