StartseiteLänderAsienPalästinensische GebieteBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung der innovationsrelevanten Rahmenbedingungen und angewandten Forschung in MENA-Ländern

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung der innovationsrelevanten Rahmenbedingungen und angewandten Forschung in MENA-Ländern

Stichtag: 18.09.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung der innovationsrelevanten Rahmenbedingungen und angewandten Forschung in MENA-Ländern vom 21. Juni 2017 (Bundesanzeiger vom 21.06.2017)

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Bundesregierung verfolgt gegenüber der Region Nordafrika und Nahost das übergreifende Ziel, gemeinsam mit Partnern zur politischen und wirtschaftlichen Stabilität der Länder beizutragen und langfristige Lebens- und Zukunftsperspektiven für die Menschen vor Ort zu schaffen. Anlass hierfür sind die großen Herausforderungen, vor denen die Länder der Region stehen: sehr hohe Arbeitslosigkeit, vor allem unter Jugendlichen und Akademikern, langsames Wirtschaftswachstum, politische Instabilität. Weitere große gesellschaftliche Herausforderungen stellen Fragen nach sicherer, sauberer und effizienter Energie, nachhaltigem Wasserressourcenmanagement sowie nach einer sicheren und gesunden Ernährung dar.

In diesem Zusammenhang kommt dem positiven Einfluss von bildungs- und forschungsgetriebenen Innovationen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und damit auch auf Stabilität und Frieden eine zentrale Bedeutung zu. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt daher das Ziel, die Schlüsselfaktoren Bildung, Forschung und Innovation in der Region Nordafrika und Nahost gemeinsam mit den Partnern des BMBF in der Region zu stärken. Neben Kooperationen im wissenschaftlich-technologischen Bereich umfasst dies auch die Unterstützung für politische und wissenschaftliche Akteure bei der Gestaltung der jeweiligen nationalen Forschungs- und Innovationssysteme sowie bei der Umsetzung von nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien. Auf diese Weise kann auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Akademiker- und Jugendarbeitslosigkeit geleistet und können für den Einzelnen dauerhafte persönliche Perspektiven geschaffen werden.

Das übergreifende Ziel dieser Förderbekanntmachung ist daher, Forschungsprojekte in den Partnerländern des BMBF in der Region zu fördern, die unter starker Einbindung von Expertinnen und Experten aus der Region praxisorientierte Lösungsoptionen für forschungs- und innovationspolitische Herausforderungen erarbeiten. Die geförderten Vorhaben sollen Konzepte zur Verbesserung der für Forschung und Innovation relevanten Rahmenbedingungen (Governance) sowie der Schnittstelle zwischen Forschung und Wissenschaft einerseits und der Wirtschaft andererseits erstellen. In die Vorhaben sollen daher insbesondere intermediäre Akteure, wie etwa Verbände, Kammern, Transfernetzwerke sowie Technologie- und Gründerzentren, eingebunden werden.

Die über die Zuwendungen unterstützten Vorhaben haben daher jeweils die folgenden zwei Aufgabenstellungen zu bearbeiten:

  1. Entwicklung von praktischen Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der für Forschung und Innovation ­relevanten Rahmenbedingungen/Governancestrukturen
  2. Identifizierung und Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Anwendungs- und Marktorientierung von Forschungseinrichtungen

Darüber hinausgehende Ziele der Fördermaßnahme sind:

  • die forschungs- und innovationspolitische Beratungskompetenz in Deutschland und in den Partnerländern zu stärken sowie
  • den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland und in den Partnerländern im Bereich der Wissenschaftsforschung zu unterstützen. Angeregt wird insbesondere die Integration von ausländischen (Post-)Doktorandinnen und (Post-)Doktoranden in die Projekte bzw. ein zeitweiliger Aufenthalt beteiligter deutscher (Post-)Doktorandinnen oder (Post-)Doktoranden an einer ausländischen Forschungseinrichtung.

Zielländer dieser Förderbekanntmachung sind die nordafrikanischen Staaten Marokko, Tunesien und Ägypten sowie Jordanien und die Palästinensischen Gebiete im Nahen Osten. Die Partnerministerien des BMBF sind über Ziel, Zweck und Form der Förderbekanntmachung informiert.

Zur Erreichung der Ziele der Förderbekanntmachung sind zwei Förderphasen vorgesehen. Im Rahmen einer ersten Vorbereitungsphase soll das geplante Vorhaben inhaltlich und organisatorisch vorbereitet werden. Nach einer positiven Bewertung der Vorbereitungsphase kann das Vorhaben in der Hauptphase umgesetzt werden.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Afrika-Strategie 2014 bis 2018 des BMBF und soll dazu dienen, ­Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Ländern in der Region Nordafrika und Nahost beizutragen.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nach der Anlage zur Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es gelten die Bedingungen für Beihilfen nach Artikel 25 AGVO.

Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden.

Gegebenenfalls kann die Zuwendung eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darstellen. Diese wird entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.

„De-minimis“-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten. Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten ist nur in dem Umfang zulässig, solange die höchste einschlägige Beihilfe­intensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer AGVO oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte „De-minimis“-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer „De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.

2 Gegenstand der Förderung

Die Förderung findet in zwei Förderphasen statt, die nacheinander mit zwei getrennten Antragsphasen angelegt sind:

  • Vorbereitungsphase
  • Hauptphase

2.1 Vorbereitungsphase

In der Vorbereitungsphase können Einzel- und Verbundvorhaben gefördert werden. In der Vorbereitungsphase soll die Hauptphase des Vorhabens inhaltlich und organisatorisch vorbereitet werden. Dazu gehört insbesondere die konkrete Ausarbeitung der zur Erreichung der Ziele dieser Förderbekanntmachung (siehe Nummer 1) notwendig zu bearbeitenden zwei Aufgabenstellungen (siehe Nummer 2.2). Die Ergebnisse der Vorbereitungsphase sollen in einem Konzept zur Umsetzung der vorgeschlagenen Projektidee in der Hauptphase dargestellt werden (siehe Nummer 7.3.3).

Während der Vorbereitungsphase sollen die folgenden Arbeiten durchgeführt werden:

  1. Machbarkeitsprüfung des vorgeschlagenen Forschungsansatzes u. a. nach folgenden Aspekten:
    1. Konkretisierung der (gegebenenfalls inter- und transdisziplinären) Arbeitsweise im Projekt
    2. Konkretisierung und gegebenenfalls Prüfung methodischer Ansätze
    3. Umfassende Analyse der Ergebnisse von für das vorgeschlagene Forschungsprojekt relevanten Projekten internationaler und nationaler Organisationen
    4. Analyse der Stakeholder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik im Partnerland
    5. Risikoanalyse
  2. Durchführung mindestens eines Workshops in mindestens einem Partnerland, mit den Zielsetzungen,
    1. das vorgeschlagene Forschungsprojekt den identifizierten Stakeholdern im Partnerland vorzustellen und mit diesen zu diskutieren sowie
    2. die Unterstützung der erforderlichen politischen Akteure für die Umsetzung des Forschungsvorhabens und die spätere Überführung der erzielten Ergebnisse in die Praxis sicherzustellen.
  3. Zusammenstellung des Konsortiums
    1. Einbindung der relevanten und am besten geeigneten Stakeholder im Partnerland,
    2. Einbindung weiterer Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, falls erforderlich.
  4. Konkretisierung der Forschungsidee gemeinsam mit allen Partnern (inklusive Stakeholdern des Partnerlands)
  5. Erstellung des Konzepts für die Hauptphase (siehe Nummer 7.3.3)

Das Konzept für die Hauptphase ist dem Projektträger (siehe Nummer 7.1) spätestens zum Abschluss der Vorbereitungsphase vorzulegen (siehe Nummer 7.3.3).

Das BMBF ist über den für diese Bekanntmachung zuständigen Projektträger (siehe Nummer 7.1) frühzeitig in den Prozess der Kooperationsanbahnung mit einzubeziehen, um eine Abstimmung mit den entsprechenden ausländischen Partnerministerien bezüglich deren Einbindung in die Vorhabendurchführung herzustellen.

Die Vorbereitungsphase sollte in der Regel so angelegt sein, dass im Falle einer Nichtweiterförderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme die erstellten Analysen und entwickelten Konzepte und Vorhabenansätze für eventuelle folgende weitere Projektaktivitäten, etwa im Rahmen von Horizont 2020, verwendet werden können.

Die Einbindung ausländischer Projektpartner aus den Zielländern dieser Förderbekanntmachung (siehe Nummer 1) in die Umsetzung der Vorbereitungsphase ist notwendig. Dies kann beispielsweise durch deren Einbindung in Workshops und Projekttreffen in Deutschland und im Partnerland erfolgen.

Interessierte Einrichtungen aus Deutschland und den Partnerländern aus Wissenschaft, Forschung, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft können bereits während der Antragsfrist dieser Bekanntmachung ihr Interesse an einer Mitarbeit in Projekten über die internetbasierte Plattform PT-Partnering (http://partnering.pt-dlr.de/NAN-INNO-17) ankündigen.

2.2 Hauptphase

Das erfolgreiche Durchlaufen der Vorbereitungsphase, insbesondere die Erstellung eines tragfähigen Umsetzungskonzeptes, ist Voraussetzung für eine weitere Förderung in der Hauptphase. Die Durchführung der Forschungsprojekte in der Hauptphase erfolgt in Verbundprojekten.

Die Vorhaben haben zur Erreichung der in Nummer 1 dargestellten Ziele dieser Förderbekanntmachung zwei Aufgabenstellungen – in einem kohärenten Ansatz – zu bearbeiten, die nachstehend beschrieben werden.

Aufgabenstellung a: Entwicklung von praktischen Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der für Forschung und Innovation relevanten Rahmenbedingungen/Governancestrukturen

Für die Durchführung von anwendungsorientierter Forschung und der Fortführung von FuE-Aktivitäten bis zur Marktreife haben geeignete Rahmenbedingungen vorzuliegen. Ein ausreichendes Wissen über gesellschaftliche, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen sowie über den Stand von Forschung und Entwicklung ist unerlässlich, um zukünftige Innovationspotenziale erkennen und nutzbar machen zu können.

Gefördert werden daher Aktivitäten, die dazu beitragen, Wissenslücken zu schließen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und die Entwicklung von praktischen Handlungsempfehlungen zu ermöglichen. So können etwa internationale (Erfolgs-)Modelle der Steuerung von Forschung und der Ausgestaltung von innovationsrelevanten Rahmenbedingungen erkannt, ausgewertet und für die Gestaltung der Forschungs- und Innovationspolitik in der Region fruchtbar gemacht werden.

Dies soll letztlich zu Vorschlägen führen, wie bestehende institutionelle und regulative Rahmenbedingungen verbessert, internationale Standards und erfolgreiche Modelle auf die Region adaptiert und wie generellen Herausforderungen hinsichtlich der Gestaltung von praxisorientierter Lehre, dem Anwendungsbezug der Forschung und der Frage der Verwertung der erzielten Ergebnisse sowie der Ausrichtung der Forschung auf Bedarfe in Wirtschaft und Gesellschaft begegnet werden können.

Zur Bearbeitung dieser Aufgabe können u. a. die folgenden Arbeiten unterstützt werden:

  • Potenzial- und Systemanalysen mit nationaler, regionaler, sektoraler oder technologischer Perspektive
  • Analysen von regionalen Innovationsnetzwerken und Clustern
  • Untersuchung der Rahmenbedingungen für innovationsorientiertes unternehmerisches Handeln
  • Erstellung von technologischen und sektoren-/branchenspezifischen Foresight-Analysen
  • Analysen von Forschungspotenzialen in sektoralen/branchenspezifischen Wertschöpfungsketten
  • Konzipierung von Strategien zur Hebung von sektor-, regional- oder technologiespezifischen Innovationspotenzialen
  • Evaluierung von bestehenden Schutzrechtssystemen (Marken-, Urheber- und Patentrechtssysteme)
  • Entwicklung von open access-Strategien
  • Evaluierung der forschungs- und innovationsbezogenen Förderlandschaften
  • Entwicklung von Förderinstrumenten zur Stärkung der Schnittstellen zwischen Wirtschaft – Forschung – Gesellschaft

Aufgabenstellung b: Identifizierung und Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Anwendungs- und Markt­orientierung von Forschungseinrichtungen

Diese Aufgabenstellung zielt auf einen Kapazitätsaufbau insbesondere von Einrichtungen in den Bereichen Forschung, Transfer und Innovation in den Zielländern dieser Förderbekanntmachung ab (siehe Nummer 1).

Zur Bearbeitung dieser Aufgaben können u. a. die folgenden Arbeiten unterstützt werden:

  • Unterstützung bei aktivem Scouting nach Forschungsansätzen mit Kommerzialisierungspotenzial, vor allem hinsichtlich regionaler Unternehmen und gesellschaftlicher Bedarfe,
  • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Studierende oder Beschäftigte, um u. a. auf eine unternehmerische Selbstständigkeit vorzubereiten,
  • Kompetenzentwicklung von Beschäftigten im Bereich Wissensmanagement und Managementprozessen zu Aufbau und Steuerung von Kooperationen mit Unternehmen, mit z. B.
    • Fortbildungen zur Gestaltung von Lizenz- und Kooperationsverträgen,
    • hinsichtlich der Anforderungen von Wirtschaftspartnern an Projektmanagement und Qualitätssicherung (GxP),
    • hinsichtlich international geltender Normen und Standards
  • Entwicklung von Strategien für
    • Forschungseinrichtungen,
    • Technologietransfereinrichtungen,
    • Cluster, Kompetenznetzwerke, regionale Innovationsnetzwerke

Es ist zudem erwünscht, dass die Vorhaben öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Stimulierung eines forschungs- und innovationspolitischen Diskurses zwischen Politik, Forschung, Gesellschaft und Wirtschaft durchführen.

Die Einbindung von Projektpartnern aus den Zielländern dieser Förderbekanntmachung (siehe Nummer 1) in der Hauptphase ist zwingend erforderlich. Dabei ist sicherzustellen, dass die teilnehmenden ausländischen Partner ihre Projektaktivitäten zumindest teilweise mitfinanzieren. Die Mitfinanzierung kann in-kind oder in-cash erbracht werden. Die in das Projektkonsortium eingebundenen ausländischen Partner können zusätzlich über Weiterleitungsverträge oder über Unteraufträge mit Bundesmitteln unterstützt werden (siehe Nummer 5).

Die ausländischen Projektpartner sollen in der Hauptphase in jeglicher Hinsicht (Fachkompetenz, Arbeitsteilung, ­Rechteverwertung etc.) gleichwertig an den Projektarbeiten beteiligt sein. Die Umsetzung des Projekts sollte gemeinschaftlich erfolgen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU; Link zur Definition für KMU der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und ­Innovation" des Bundes persönlich beraten lassen (Link: http://www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-924.php).

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

In der Hauptphase können die ausländischen Konsortialpartner über Weiterleitungsverträge mit Bundesmitteln unterstützt werden. Der deutsche Projektkoordinator erhält in diesem Fall seine Zuwendung einschließlich der Zuschüsse für die ausländischen Partner. Die ausländischen Partner schließen mit dem deutschen Projektkoordinator einen Weiterleitungsvertrag gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ab.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projektskizze für die Vorbereitungsphase ist von dem deutschen Projektkoordinator einzureichen. Erwünscht ist, dass bereits im Zuge der Skizzenerstellung zur Vorbereitungsphase (siehe Nummer 7.3.1) weitere deutsche Partner und mindestens ein Kooperationspartner aus mindestens einem der genannten Zielländer (siehe Nummer 1) eingebunden sind.

Besonders erwünscht ist eine enge Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Unternehmen, Verwaltung, intermediäre Akteure, Nichtregierungsorganisationen) und wissenschaftlichen Einrichtungen; spätestens mit der Ausarbeitung des Antrags zur Hauptphase sollte diese etabliert sein, um Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis in Konzipierung und Durchführung des Vorhabens einzubeziehen.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit den Partnereinrichtungen im Ausland dokumentieren und darlegen, inwiefern die behandelten Sektoren bzw. Branchen im beidseitigen Interesse für Deutschland als auch für die Zielländer dieser Förder­bekanntmachung sind.

Verbundprojekte haben eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachzuweisen. Alle deutschen Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der ­Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen. Es wird empfohlen, auch die internationalen Partner in diese Kooperationsvereinbarung mit aufzunehmen.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Um eine Rückkoppelung zur Implementation und zum Verlauf der Maßnahme sicherzustellen, Grundlagen für die Ermittlung der Wirkungen zu schaffen sowie einen intensiven Erfahrungsaustausch, die bedarfsgerechte Einbindung spezifischer Kompetenzen und den Ausbau des Wissens zu forschungs- und innovationspolitischen Themen mit Relevanz für die Region Nordafrika und Nahost zu gewährleisten, wird eine wissenschaftliche Begleitung der Fördermaßnahme durch den DLR-PT durchgeführt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft [HGF] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Beihilfen nach der AGVO muss die jeweilige ­Förderquote der AGVO berücksichtigt werden. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden in der Regel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Für Vorbereitungsphase:

  • In der Regel mit bis zu 100 000 Euro pro Projekt sowie für die maximale Dauer von 12 Monaten.

Für die Hauptphase:

  • In der Regel mit bis zu 460 000 Euro je Verbundprojekt sowie für die maximale Dauer von 36 Monaten.

Die Förderung sieht in der Vorbereitungsphase wie auch in der Hauptphase grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Personal zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten bzw. Forschungsarbeiten

Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches, technisches und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.

  1. Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte

Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur) ist in begrenztem Umfang möglich.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

  1. Reisen und Aufenthalte

Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten gilt:

Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland sowie das länderspezifische Tagegeld (http://internationales-buero.de/media/content/Tagespauschalen_neu.xls) werden übernommen. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom Zuwendungsempfänger selbst zu entrichten. Auch die An- und Abreisekosten/-ausgaben für projektbezogene Reisen innerhalb Deutschlands können unterstützt werden.

Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftlerinnen und Projektwissenschaftler und Expertinnen und ­Experten gilt:

Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.

Projektbezogene Reisen innerhalb Deutschlands sind in begrenztem Maße förderfähig. Nicht förderfähig sind Markt­erkundungsreisen, Kongress- und Messeteilnahmen.

  1. Workshops

Für die Durchführung von Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland sowie im Partnerland diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, Reisemittel (Flug „Economy“) und Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe c) gezahlt.

  1. Aufträge

Ausgaben/Kosten für notwendige Aufträge an Dritte können in begrenztem Maß als zuwendungsfähig anerkannt werden.

  1. Projektpauschale

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Projektpauschale wird nur für Forschungsvorhaben in der Hauptphase gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ bzw. Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)“.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die FhG, HGF oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)“.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpartner sind:

Fachlicher Ansprechpartner:

Stephan Epe
Telefon: +49 2 28/38 21-19 04
Telefax: +49 2 28/38 21-14 90
E-Mail: stephan.epe(at)dlr.de

Administrativer Ansprechpartner:

Martin Fischer
Telefon: +49 2 28/38 21-18 13
Telefax: +49 2 28/38 21-14 11
E-Mail: m.fischer(at)dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und ­Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Informationsveranstaltung

Bei der vorliegenden Förderbekanntmachung handelt es sich um ein innovatives Förderformat, das hohe Ansprüche an wissenschaftliche, organisatorische und interkulturelle Kompetenzen stellt. Potenziellen deutschen Antragstellenden wird daher eine Informationsveranstaltung noch vor der Einreichung von Skizzen für die Vorbereitungsphase angeboten. Diese wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 3. August 2017, in Bonn stattfinden. Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung wird empfohlen. Die Informationsveranstaltung dient den folgenden Zwecken:

  • Erläuterungen zum Inhalt der Förderrichtlinie sowie zum Prozess und Verfahren der Antragstellung und der Beantwortung von diesbezüglichen Fragen;
  • Unterstützung der Konsortialbildung zur Antragstellung für die Vorbereitungsphase durch Brokering/Matchmaking.

Eine vorherige Anmeldung über das elektronische Tool PT-Conference ist verpflichtend (Link: https://secure.pt-dlr.de/pt-conference/conference/Info_NAN_INNO_17).

Die Reisekosten für die deutschen Teilnehmenden können in begrenztem Maße bezuschusst werden.

7.3 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.

7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
7.3.1.1 Vorlage der Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe für die Vorbereitungsphase ist dem DLR Projektträger vom vorgesehenen Projektkoordinator bis spätestens 18. September 2017 zunächst eine Projektskizze für die Vorbereitungsphase in englischer Sprache ausschließlich elektronisch über das Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/NAN_INNO_17) vorzulegen. Eine Vorlage für die Erstellung der Projektskizze ist in PT-Outline abrufbar. Die Projektskizze soll maximal 12 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11, Rand mindestens 2 cm) umfassen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

Part A Angaben über PT-Outline

  1. Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und gegebenenfalls ausländischen Projektpartnern in der Vorbereitungsphase
  2. Finanzübersicht für die Vorbereitungsphase (geschätzte Ausgaben/Kosten, voraussichtlicher Zuwendungsbedarf)
  3. Aussagekräftige Zusammenfassungen auf Deutsch und Englisch

Part B Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:

  1. Darstellung der Projektidee für die Hauptphase
    1. Projektidee
    2. Stand in der Fachliteratur
    3. Geplante Umsetzung
    4. Projektergebnisse
    5. Internationale Kooperation
  2. Darstellung der Vorbereitungsphase
    1. Ziele für die Vorbereitungsphase
    2. Umsetzungsplan
    3. Qualifikation

Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.3.1.2 Auswahlverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen, welche die formalen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums unter Einbindung von Vertretern der ausländischen Partnerministerien des BMBF nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Passfähigkeit zur Förderbekanntmachung und Übereinstimmung mit den in Nummer 1 genannten Förderzielen sowie dem in Nummer 2 genannten Gegenstand der Förderung
  2. Fachliche Kriterien
    1. fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
    2. wissenschaftlicher Nutzen und Ausrichtung auf Transfer der zu erwartenden Ergebnisse in die Praxis
    3. Expertise des Antragstellers und gegebenenfalls der weiteren beteiligten deutschen und der internationalen Partner
  3. Kriterien der internationalen Zusammenarbeit
    1. Begründung der Auswahl des Partnerlands
    2. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden, Post-Doktoranden)
  4. Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung; Arbeitsschritte; zeitlicher Rahmen)

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.3.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe für die Vorbereitungsphase werden die Koordinatoren der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen. Im Zuge der Erstellung der förmlichen Förderanträge für die Vorbereitungsphase sind im Falle einer Antragstellung von mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine ausführliche Vorhabenbeschreibung beizufügen. Diese kann auch in englischer Sprache verfasst sein, muss dann aber zwingend eine aussagekräftige Zusammenfassung auf Deutsch beinhalten.

Die förmlichen Förderanträge haben folgende Inhalte darzustellen:

  1. Detaillierte Vorhabenbeschreibung
  2. Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
    1. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
    2. Plausibilität des Zeitplans
  3. Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
    1. Darstellung der Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
    2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach oben genannten Kriterien II und III bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter und Gutachterinnen zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und ­Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3.3 Konzepte zur Umsetzung der Projekte in der Hauptphase

Die Konzepte zur Umsetzung der Projekte in der Hauptphase sind dem Projektträger spätestens zum Abschluss der Vorbereitungsphase vorzulegen. Die Konzepte sollen auf Englisch verfasst sein, eine aussagekräftige Zusammen­fassung in deutscher Sprache enthalten und die folgenden Inhaltspunkte aufweisen:

  1. Vorstellung des geplanten Vorhabens, Beschreibung der geplanten Bearbeitung der in Nummer 2.2 aufgeführten Aufgabenstellungen (Arbeitsziele, Arbeitsschritte, Methodenwahl)
  2. Beschreibung des Projektkonsortiums und der Beiträge der internationalen Partner sowie der Vernetzungsperspektiven auf nationaler und internationaler Ebene
  3. Schlüssiges Konzept zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis, anwendungsorientierte und wissenschaftliche Verwertungsperspektiven (science and policy impact)
  4. Beschreibung der geplanten Öffentlichkeitsarbeit
  5. Risikobewertung
  6. geschätzte Ausgaben/Kosten für die Hauptphase

In den Konzepten für die Hauptphase ist nachzuweisen (über Absichtserklärungen), dass

  1. die Projektaktivitäten der ausländischen Projektpartner in der Hauptphase zumindest teilweise mitfinanziert werden. Die Mitfinanzierung kann in-kind oder in-cash erbracht werden;
  2. die für die Projektumsetzung relevanten politischen Stellen im Partnerland (etwa Forschungsministerium oder Industrieministerium) in das Projektkonsortium für die Hauptphase eingebunden sind.

Die Prüfkriterien für die Bewertung der Konzepte sind die Folgenden:

  • Fachliche Qualität des Vorschlags zur Bearbeitungen der in Nummer 1 aufgeführten Zielsetzungen und der in Nummer 2.2 aufgeführten Aufgabenstellungen
  • Qualität des zusammengestellten Konsortiums
  • Qualität der geplanten Zusammenarbeit und des Projektmanagements
  • Bewertung des Konzepts zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis; Bewertung der anwendungsorientierten und wissenschaftlichen Verwertungsperspektive (science and policy impact)
  • Vernetzungsperspektive auf nationaler und internationaler Ebene
  • Anteil der Mitfinanzierung (in-cash/in-kind) der Projektaktivitäten der eingebundenen ausländischen Projektpartner
  • Umfang der politischen Unterstützung durch die für die Projektumsetzung relevanten politischen Stellen im Partnerland
  • Bewertung der geplanten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung; Arbeitsschritte; zeitlicher Rahmen)

Auf Grundlage der vorgelegten Konzepte und unter Anwendung der nachstehend genannten Kriterien spricht der ­Zuwendungsgeber, gegebenenfalls unter Einbindung des unabhängigen Auswahlgremiums und/oder von Fachgut­achtern, Empfehlungen aus, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen eine Erstellung von förmlichen Förderanträgen für die Hauptphase erfolgversprechend ist.

7.3.4 Antragstellung für die Hauptphase

Für die zur Antragstellung empfohlenen Konzepte müssen die förmlichen Förderanträge für die Hauptphase mit detailliertem Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan, einschließlich einer Meilensteinplanung sowie der getroffenen Kooperationsvereinbarung der Partner und der gegebenenfalls noch vorzulegenden Absichtserklärungen beim Projektträger vorgelegt werden. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Die notwendigen Internetverweise („Links“) werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

Im Zuge der Erstellung der förmlichen Förderanträge für die Hauptphase sind im Falle einer Antragstellung von mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Prüfkriterien für die förmlichen Förderanträge sind die Folgenden:

  • Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
  • Realisierbarkeit des Arbeitsplans
  • Plausibilität des Zeitplans
  • Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
  • Darstellung der Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Über die Förderung entscheidet das BMBF nach einer abschließenden Antragsprüfung anhand der oben genannten Kriterien gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.

Berlin, den 13. Juni 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Julie Klein

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Ägypten Jordanien Marokko Palästinensische Gebiete Tunesien Themen: Förderung Innovation

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