StartseiteLänderAsienThailandBekanntmachung des BMEL: Innovative Ansätze zur Verarbeitung lokaler Lebensmittel in Subsahara-Afrika und Südostasien

Bekanntmachung des BMEL: Innovative Ansätze zur Verarbeitung lokaler Lebensmittel in Subsahara-Afrika und Südostasien

Stichtag: 01.12.2016 Programmausschreibungen

Bekanntmachung Nr. 18/16/32 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – „Innovative Ansätze zur Verarbeitung lokaler Lebensmittel in Subsahara-Afrika und Südostasien, die zu einer verbesserten Ernährung beitragen sowie qualitative und quantitative Verluste reduzieren“ – Förderinstrument Forschungskooperationen zur Welternährung. Aufforderung zur Einreichung von Anträgen vom 11. Juli 2016 (Bundesanzeiger vom 01.08.2016).

1 Hintergrund und Ziele

Trotz positiver Entwicklungen in den letzten Jahren hungern derzeit weltweit noch fast 800 Millionen Menschen, ca. 2 Milliarden leiden an „verstecktem Hunger“, d. h. an einem Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen. Zugleich steigt die Anzahl übergewichtiger Menschen in allen Regionen der Welt rasant. Derzeit sind 1,9 Milliarden Menschen übergewichtig. Angesichts der wachsenden Weltbevölkerung, sich verändernder Konsumgewohnheiten in Entwicklungs- und Schwellenländern, des Klimawandels sowie des weltweit steigenden Bedarfs an nachwachsenden Rohstoffen für den Nicht-Nahrungsbereich wird der Bedarf an und die Konkurrenz um Agrarrohstoffe weiter zunehmen. Um die Ernährungssituation weltweit nachhaltig zu verbessern, sind daher Fortschritte in Effizienz und Effektivität der gesamten land- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette und im Aufbau von Kompetenzen und Strukturen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft erforderlich. Der internationalen Agrar- und Ernährungsforschung kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für technische Zusammenarbeit (BMZ) unterstützen diese Forschung durch sich komplementär ergänzende Maßnahmen und tauschen sich über die gegebenenfalls zu fördernden Projekte im Rahmen einer Frühkoordinierung aus.

Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt im Rahmen des Förderinstruments „Internationale Forschungskooperationen zur Welternährung“. Ziel ist es, gemeinsame Forschungsvorhaben zwischen deutschen Forschungseinrichtungen und solchen in Ländern und Regionen, die stark von Hunger und Fehlernährung betroffen sind, zu fördern. Die Erarbeitung bedarfsorientierter Erkenntnisse und Lösungsansätze sowie die Entwicklung wissenschaftlicher Netzwerke und Partnerschaften soll unterstützt werden. Dadurch soll nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung von Kapazitäten vor Ort (Capacity Development) geleistet werden.

Die für diese Bekanntmachung relevante Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung“ vom 16. Februar 2016 (BAnz AT 09.03.2016 B2).

2 Gegenstand der Förderung

a) Allgemein

Das Thema der vorliegenden Förderbekanntmachung lautet: „Innovative Ansätze zur Verarbeitung lokaler Lebensmittel in Subsahara-Afrika und Südostasien, die zu einer verbesserten Ernährung beitragen sowie qualitative und quantitative Verluste reduzieren“ (“Innovative approaches to process local food in Sub-Saharan Africa and Southeast-Asia, which contribute to improved nutrition, as well as qualitative and quantitative reduction of losses”). Das BMEL fördert Forschungskooperationsprojekte deutscher Agrar- und Ernährungsforschungseinrichtungen mit solchen in Subsahara-Afrika und Südostasien, in denen innovative Ansätze zur Lebensmittelverarbeitung unter den jeweiligen lokalen Bedingungen entwickelt werden und dies vor allem für leicht verderbliche Lebensmittel pflanz­lichen, tierischen und pilzlichen Ursprungs, insbesondere auch mit saisonalen Überschüssen.

b) Objektbezogener Fokus

Der Schwerpunkt liegt bei lokalen Früchten, Gemüse und Eiweiß (pflanzlichen und tierischen Ursprungs). Dabei soll u. a. auch das Potential von vernachlässigten Kulturarten (neglected and underutilized species; NUS) oder traditionell genutzten Produkten und Kombinationen der genannten Kategorien für Innovationen genutzt werden.

c) Ziele

Gefördert wird die Erforschung von Lösungsansätzen, die zu folgenden Zielen beitragen: 

  • Erhaltung von Nährstoffgehalt, Haltbarkeit und Sicherheit von Lebensmitteln, Endprodukte sind gesunde, nährstoffreiche Lebensmittel;
  • Reduktion von saisonbedingter Ernährungsunsicherheit und Lebensmittel- und Nährstoffverlusten;
  • effizientere, insbesondere zeitsparende Zubereitung gesunder Mahlzeiten.

Diese Ziele stimmen mit den Empfehlungen der „Key recommendations for improving nutrition through agriculture and food system“ überein und liegen im Bereich der beiden BMEL-Forschungsthemencluster „Gesundes Leben – gesunde Ernährung und sichere Produkte –“ und „Globale Verantwortung – One World, One Health – Sicherung der Welternährung und verantwortliches Ressourcenmanagement“.

d) Ansätze

Sowohl technologische als auch organisatorische, sozio-kulturelle und/oder sozio-ökonomische Fragestellungen sowie Kombinationen davon können im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung bearbeitet werden.

Anträge sollten einen holistischen (System-) Ansatz verfolgen, in dem bestehenden Umfeld umsetzbare, anschlussfähige Lösungen anstreben und sich an folgenden Aspekten orientieren:

  • Lösung komplexer ökonomischer, ökologischer und sozialer Herausforderungen zur dauerhaften Verbesserung der Ernährung (Nutrition) vor Ort durch Nutzung übergreifender Systemansätze;
  • Erforschung lokaler und kulturell bedingter Ernährungsgewohnheiten sowie der Akzeptanz von Neuerungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Verpackung;
  • Analyse technologisch relevanter Gesichtspunkte, wie z. B. des Einflusses verschiedener Verarbeitungstechno­logien auf den Gehalt und die Bioverfügbarkeit von Mikro- als auch Makronährstoffen in Lebensmitteln;
  • Untersuchung funktionierender oder Gestaltung erfolgversprechender Organisationsstrukturen bzw. Erzeuger­gemeinschaften;
  • Untersuchung und Optimierung des Informationsaustauschs und der Arbeitsabläufe in existierenden Organisa­tionsformen entlang der Wertschöpfungskette, z. B. Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zur Optimierung von Produktion, Verarbeitung und Vermarktung (Capacity Development und Wissenstransfer);
  • Entwicklung von haltbaren und gesunden Lebensmitteln im Rahmen von regionalen Wertschöpfungsketten in ländlichen und (peri-) urbanen Räumen mit guten Absatzchancen am lokalen Markt;
  • effizientere Nutzung von Nebenprodukten aus einer Wertschöpfungskette in einer anderen bzw. die Möglichkeiten der Vernetzung von Wertschöpfungsketten zur Weiterverarbeitung;
  • Verbesserung der Verarbeitung und Verpackung lokaler Produkte.

Querschnittsthemen, die sich aus den Sustainable Development Goals (SDG) ergeben, sollten im Projektkonzept ebenfalls berücksichtigt werden.

3 Projektstruktur und Zuwendungsempfänger

Das Förderinstrument fördert grundsätzlich nur Konsortien, die aus mindestens einer deutschen Forschungseinrichtung sowie aus mindestens einer Forschungseinrichtung aus Subsahara-Afrika und/oder Südostasien bestehen. Die afrikanischen oder asiatischen Partner müssen aus Forschungseinrichtungen aus der Zielregion bzw. aus dem Zielland kommen, in dem die Forschung realisiert werden soll. Das Förderinstrument verfolgt partizipative, praxisorientierte und interdisziplinäre Forschung. Somit sind größere Netzwerke denkbar. Interregionale Zusammenarbeit und Wissensaustausch sollen zur Erarbeitung von Lösungen auf diesem Gebiet beitragen. Die Arbeiten im Projekt sollten dem jeweiligen Forschungsansatz angemessen und sachgerecht auf die deutschen Partner und diejenigen in den Partnerländern verteilt sein. In kleinerem Umfang kann zum Wissenstransfer und Capacity Development die Einbindung von weiteren lokalen Akteuren auch außerhalb der Wissenschaft gefördert werden.

Partner auf der deutschen Seite sind Forschungsanstalten im Geschäftsbereich des BMEL sowie deutsche Universi­täten oder außeruniversitäre Forschungsinstitute. Zur Förderung der lokalen Wertschöpfung können innovative kleinere und mittlere Unternehmen gerade in den Zielregionen aber auch in Deutschland eingebunden werden und sind ebenfalls förderfähig, wenn sie sich an nicht-wirtschaftlicher Forschung bei Veröffentlichung aller Ergebnisse beteiligen. Die Beteiligung von Unternehmen regelt die Richtlinie zu Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welt­ernährung.

Die Finanzierung der afrikanischen und asiatischen Partner erfolgt grundsätzlich über Weiterleitung von Zuwendungen. Innerhalb des Projekts übernimmt dies der Koordinator des internationalen Konsortiums, der somit grundsätzlich immer eine deutsche Forschungseinrichtung sein muss. Der Koordinator beantragt die notwendigen Fördermittel und leitet diese als Erstempfänger von Zuwendungen weiter an die ausländischen Partner. Antragstellende deutsche Einrichtungen müssen zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet sein. Auf das umfassende Prüfrecht des Projektträgers, seiner Beauftragten sowie des Bundesrechnungshofs (BRH) (nach § 91 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]) wird hingewiesen.

Internationale Agrarforschungseinrichtungen der Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) und der Association of International Research and Development Centers for Agriculture (AIRCA) sind nicht förderfähig, können sich aber im Rahmen der Projektkonsortien auf eigene Kosten beteiligen.

4 Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen werden auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist die Richtlinie des BMEL zur Förderung internationaler Forschungs­kooperationen zur Welternährung vom 16. Februar 2016 (BAnz AT 09.03.2016 B2).

Die Richtlinie regelt die Vorgaben zum Aufbau der geförderten Forschungsprojekte und Ziele des Förderinstruments, sowie die rechtlichen Vorgaben. Bei der Vergabe von Zuwendungen sind die Vorgaben des EU-Beihilferechts nach Maßgabe der in der Richtlinie dargestellten Grundsätze zu beachten.

Das BMEL gewährt im Rahmen dieser Förderbekanntmachung unter Zugrundelegung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO Zuwendungen zur Förderung von Forschungsprojekten.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Die Obergrenzen der zuwendungsfähigen Ausgaben werden hier erläutert: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=ble

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

6 Verfahren

6.1 Voraussetzungen für die Unterstützung

Grundlage für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die oben genannten Schwerpunktbereiche und Ziele dieser Bekanntmachung und der Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung.

Voraussetzungen für eine Förderung sind insbesondere, dass

  • das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung leistet und den Zielen dieser Bekanntmachung entspricht,
  • vom Antragsteller eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird,
  • ein Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis gewährleistet ist,
  • der Antragsteller über die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten verfügt,
  • der Antragsteller die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bietet,–bei dem Antragsteller die Erbringung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises gewährleistet ist,
  • Antragstellende deutsche Einrichtungen zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt sein müssen,
  • das Material, die Informationen, Daten und Software, die im Rahmen des Projekts erarbeitet werden, auch Dritten ohne weitere Bedingungen entsprechend den national und international geltenden Rechtsvorschriften zugänglich sein müssen.

Mit der Einreichung der Projektskizze bzw. des Antrags stimmt der Antragsteller einer Weiterleitung der Unterlagen zu deren Bewertung an Experten zu.

6.2 Antragstellung im Zweischrittverfahren

6.2.1 Erster Schritt: Projektskizze – maximal 10 Seiten

Im ersten Schritt reichen Konsortien eine Projektskizze in englischer Sprache sowie eine von allen Projektpartnern unterzeichnete Konsortialvereinbarung (siehe Application Guide) ein. Anhand der Skizzen werden die förderungs­würdigen Projekte ausgewählt.

Gliederung der Projektskizze:

  • klare und knappe Zusammenfassung der Projektskizze;
  • Prüfung, ob das Thema bereits besetzt ist;
  • Schnittstellen zu Innovationsprozessen, laufenden Forschungsvorhaben, existierenden Initiativen und Netzwerken;
  • Thema und Relevanz für eine ausgewogene Ernährung im Rahmen der Ernährungssicherung in der gewählten Zielregion;
  • Darstellung der Aktivitäten, der erwarteten Ergebnisse sowie des potentiellen Beitrags zu einer ausgewogenen Ernährung im Rahmen der Ernährungssicherung und/oder praktischen Bezugs;
  • Darstellung des Konsortiums,
  • Budgetaufstellung nach Partnern und Jahren.

Formatvorgabe: DIN A4, Times New Roman, Fontgröße 11, Zeilenabstand 1,5.

Optional: Ergänzungen als Anlagen. Diese Ergänzungen dienen nur der Veranschaulichung von Informationen.

6.2.2 Zweiter Schritt: Projekt-Vollantrag

Nach Begutachtung der Skizzen werden die für die Förderung vorgeschlagenen Antragsteller aufgefordert, eine umfassende Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache einzureichen.

Die Antragstellung erfolgt gemäß der Angaben im „Application Guide“.

6.3 Zuständige Stellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Federal Office for Agriculture and Food (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Germany

Internationale Zusammenarbeit und Welternährung (Ref. 323)
International Cooperation and Global Food Security (Division 323)

Internet: http://www.ble.de/pt-foodsecurity

Ansprechpartner 1:

Henning Knipschild
Telefon: +49 (0)2 28/68 45-35 38
Telefax: +49 (0)2 28/68 45-30 29
E-Mail: henning.knipschild(at)ble.de

Ansprechpartner 2:

Siegfried Harrer
Telefon: +49 (0)2 28/68 45-32 40
Telefax: +49 (0)2 28/68 45-30 29
E-Mail: siegfried.harrer(at)ble.de

6.4 Unterlagen und -fristen

Antragsunterlagen finden Sie unter http://www.ble.de/pt-foodsecurity.

Die Skizze nebst Konsortialvereinbahrung ist gemäß Nummer 6.2.1 bis zum
1. Dezember 2016, 15.00 Uhr, bei der zuständigen Stelle (Nummer 6.3) einzureichen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle hierfür erforderlichen Unterlagen sowohl per E-Mail (maschinenlesbar), als auch in unterschriebener Fassung per Post bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Verspätet eingehende Förderskizzen werden nicht berücksichtigt.

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzen­einreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (entsprechend Nummer 6.2.2) zu stellen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. Juli 2016

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Dr. Stalb

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Indonesien Malaysia Philippinen Singapur Thailand Vietnam Angola Benin Burkina Faso Côte d'Ivoire Gambia Ghana Kamerun Kenia Namibia Nigeria Region Ostafrika Region südliches Afrika Region Westafrika Ruanda Senegal Somalia Südafrika Tansania Togo Zentralafrikanische Republik Themen: Förderung Innovation Sicherheitsforschung Lebenswissenschaften Wirtschaft, Märkte

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