StartseiteLänderAsienTürkeiBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Stichtag: 31.08.2010 Programmausschreibungen

Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit deutsch-türkischer Hochschulforschungen (IntenC)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In den letzten Jahren konnte die Türkei ihre Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Forschung erheblich steigern. Diese Dynamik stärkt vor allem die Forschung an türkischen Hochschulen. Deutschland hat im europäischen und weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wis-senschaft und Forschung. Daher besteht zwischen beiden Ländern ein beträchtliches Potenzial für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das zu beiderseitigem Nutzen besser ausgeschöpft werden sollte. 

Durch die gezielte Förderung deutsch-türkischer Hochschulpartnerschaften in innovativen Forschungsbereichen sollen neue Impulse gegeben werden, die zur Intensivierung der Beziehungen in Forschung und Entwicklung zwischen Partnereinrichtungen und in diesem Rahmen insbesondere zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern führen sollen. 

Mit der Fördermaßnahme soll ein Beitrag zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie in Wissenschaft und Forschung geleistet werden. 

Neben der Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben soll es den beteiligten Hochschulen ermöglicht werden, praktikable Kooperationsmodelle für FuE-relevante Aktivitäten zu entwickeln und umzusetzen. Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen diese Mittel, die in etwa zu gleichen Teilen von BMBF und TÜBITAK bereitgestellt werden, die Hochschulen in die Lage versetzen, den Grundstein für langfristige FuE-Partnerschaften zu legen. 

1.2 Rechtsgrundlage

Die Zuwendungen werden gemäß den in beiden Ländern geltenden Gesetzen und Vorgaben gewährt. Weitere Informationen sind auf den unten angegebenen Internetseiten/Dokumenten erhältlich (http://www.internationales-buero.de/_media/Merkblatt.doc). Bei Fragen bezüglich der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an die unten genannten TÜBITAK- bzw. IB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Deutsche Seite: Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund sei-nes pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

2 Gegenstand der Förderung

Das Programm IntenC dient der Förderung innovativer Forschungsvorhaben in Bereichen, die derzeit von großem technologischem Interesse bzw. von besonderer Bedeutung für die deutsch-türkischen Beziehungen sind. 

Besonders willkommen sind Anträge aus den Bereichen

  • Klima inkl. Geoforschung- und maritime Forschung 
  • Energie  
  • Umwelttechnologien 
  • Gesundheit 
  • Biotechnologie 
  • Transport und Mobilität 
  • Kommunikation 
  • physikalische und chemische Technologien (inklusive Materialforschung) 
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

Die im Antrag dargelegten Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte sollen außerdem konkrete Perspektiven für zukünftige Kooperationen eröffnen, Netzwerke aufbauen und die Grundlage für eine langfristige Partnerschaft schaffen, die über den Förderzeitraum hinausgeht.

Die Umsetzung von Konzepten bzw. Modellen zur Intensivierung von Kooperationen der beteiligten Hochschulen in den folgenden Bereichen wird bevorzugt gefördert:

  • Projektbezogene Austauschprogramme für Nachwuchswissenschaftler  
  • Entwicklung gemeinsamer Forschungsstrategien und Aufbau gemeinsamer Arbeitsgruppen  
  • Regelmäßige Expertenveranstaltungen / Workshops mit dem Ziel, langfristige Netzwerke aufzubauen  
  • Integration der bilateralen Zusammenarbeit in das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm durch gemeinsame Projektanträge  
  • Einbindung bilateraler Netzwerke in europäische Netzwerke als Beitrag zum Europäischen Forschungsraum 

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche und türkische Hochschulen. Es werden ausschließlich gemeinsame Anträge gefördert, an denen mindestens ein Partner aus jedem Land beteiligt ist.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Projektlaufzeit soll maximal drei Jahre betragen. Deutsche und türkische Partner werden für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 
€ 150.000 pro Partner und Land gefördert. Alle Ausgaben, die zur Durchführung des gemeinsamen Projektes und die für den Aufbau der Partnerschaft notwendig sind, können bezuschusst werden. Dazu gehören Reisekosten, Veranstaltungskosten, Verbrauchsmaterial, Investitionen, Personalkosten und Arbeitsverträge, 

4.1 Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. 

Die Flugkosten (Economy-Class) ins Partnerland sowie die Aufenthaltskosten im Partnerland werden vom entsendenden Land nach eigenen nationalen Richtlinien übernommen. 

4.2 Workshops

Für die Durchführung von bilateralen Workshops werden Kosten für die Bewirtung und Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Teilnehmer. Die Veranstaltungskosten in Deutschland werden von deutscher Seite getragen, die Veranstaltungskosten in der Türkei von türkischer Seite. 

4.3 Sachmittel/ Verbrauchsmaterial/ Investitionen

Die Gewährung von Sachmitteln/ Verbrauchsmaterialien und Investitionen sind im Rahmen der Erreichung der Projektziele möglich. 

4.4 Personalkosten


Die Gewährung von Personalkosten ist im Rahmen der Erreichung der Projektziele möglich. 

4.5 Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden 

  • Übliche Grundausstattung 
  • Aufwendungen für zum Beispiel Büromaterial oder Kommunikation 
  • Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros/der TÜBITAK und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) 
im Projektträger 
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Akin Akkoyun
E-Mail: akin.akkoyun(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-470

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Doreen Krüger
E-Mail: doreen.krueger(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-673

Die türkischen Partner müssen parallel einen Antrag bei der TÜBITAK einreichen. 
Ansprechpartner für den türkischen Projektpartner:
Türkischer Wissenschafts- und Forschungsrat
- TÜBITAK -
Abteilung für Internationale Kooperation
Atatürk Bulvari No. 221
Kavaklidere
06100 ANKARA 
TÜRKEI
Internet: http://www.tubitak.gov.tr/

Hale Hacaloglu
Telefon.: +90 - (0)312 - 427 50 39 
Telefon.: +90 - (0)312 - 468 53 00
Telefax: +90 - (0)312 - 427 26 72
E-Mail: uidb(at)tubitak.gov.tr 

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist einstufig. <link _media antragsformular_intenc_22_04_2010.doc>Anträge müssen bis zum 31. August 2010 eingereicht werden. 

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 31. August 2010 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Doreen Krüger
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge werden von der deutschen und der türkischen Seite getrennt begutachtet, wobei jede Seite ihre eigenen Verfahren anwendet. Es werden nur Anträge gefördert, die von beiden Seiten positiv bewertet worden sind.

Die Anträge werden anhand folgender Kriterien begutachtet:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers (beurteilt von unabhängigen Gutachtern oder einem Gutachterausschuß)  
  • Originalität und Realisierbarkeit des Ansatzes  
  • Personalentwicklung (Beurteilungskriterien sind unter anderem die Beteiligung von Postgraduierten bzw. Doktorandinnen und Doktoranden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen)  
  • Erfolgsaussichten zur Umsetzung und zum Erreichen der Projektziele  
  • Relevanz für den EU-Integrationsprozess (Beurteilungskriterien sind die Einbindung in multi-laterale Netzwerke sowie die Erfahrung der Projektpartner mit EU-Rahmenprogrammen)  
  • Nachhaltigkeit des Projekts: Strategie der Partner zum Aufbau einer langfristigen Kooperati-on

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung vom Internationalen Büro und der TÜBITAK über eine Förderung entschieden. Alle Antragstellerinnen und An-tragsteller werden voraussichtlich im November 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellerinnen und Antragstellern werden das IB im Auftrag des BMBF und TÜBITAK privatrechtliche Zuwendungsverträge abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. 

6 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. Juni 2010

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag
Webers

Quelle: BMBF / IB des BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Türkei Themen: Lebenswissenschaften Energie Geistes- und Sozialwiss. Information u. Kommunikation Physik. u. chem. Techn. Umwelt u. Nachhaltigkeit

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