StartseiteLänderAsienTürkeiBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Stichtag: 31.12.2013 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Union für das Mittelmeer

Bekanntnachung vom 30. Juni 2010

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft  und Forschung ist zentrales Moment, um die deutsche Position im globalen Kontext zu festigen und weiterzuentwickeln. Dabei bilden sowohl die "Hightech-Strategie der Bundesregierung" als auch die "Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung" die grundlegenden Referenzrahmen. Wesentlicher Bestandteil der Internationalisierungsstrategie ist es, die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig zu stärken. Die folgende Bekanntmachung legt einen Schwerpunkt auf die Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen.

Insgesamt umfasst die Union für das Mittelmeer" (UfM) alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei (siehe Fußnote 1), wobei Maßnahmen derzeit in den folgenden sechs Schwerpunktbereichen umgesetzt werden (siehe Fußnote 2): 

  • Säuberung des Mittelmeers, 
  • Einrichtung von transnationalen Schifffahrtsstraßen und Autobahnen, 
  • Initiativen zum Schutz vor natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen, 
  • Entwicklung eines Solarenergieplans für den Mittelmeerraum, 
  • Bildung und Forschung sowie Unterstützung der Europa-Mittelmeer-Universität in Slowenien, 
  • Wirtschaftsförderungsinitiative für den Mittelmeerraum unter besonderer Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen. 

Die UfM bildet den geeigneten Rahmen, um deutsche Wissenschafts- und Forschungskompetenz in die Lösung spezifischer euro-mediterraner Herausforderungen einzubringen. Darüber hinaus ist die Union für das Mittelmeer die adäquate Plattform, um euro-mediterrane Forschungs- und Wissenschaftskompetenz für deutsche Akteure weiter zu erschließen. Ferner wird über diese Bekanntmachung ein Beitrag zur Schaffung eines euro-mediterranen Forschungsraums geleistet. Um der besonderen Bedeutung der angewandten Forschung in den UfM-Schwerpunktbereichen Rechnung zu tragen und zur Entwicklung von euro-mediterranen Innovationssystemen beizutragen, sollen auch innovationsbezogene Kooperationen unterstützt werden.

Mit der Bekanntmachung werden Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um

  • weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu stellen, 
  • die Vorbereitung von Projekten im Rahmen europäischer Forschungs- und Innovationsprogramme zu unterstützen sowie 
  • Innovationspartnerschaften zu den Schwerpunktthemen der Union für das Mittelmeer auszubauen oder zu entwickeln. 

Im Ergebnis wird damit die internationale Zusammenarbeit zwischen deutschen Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen sowie Einrichtungen aus Nordafrika, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei eine neue Qualität erhalten und zur Weiterentwicklung der "Union für das Mittelmeer" beitragen. Darüber hinaus werden euro-mediterrane Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationssysteme weiterentwickelt und Synergien zu dem forschungspolitischen Dialog mit den Entwicklungsländern aus Nordafrika und des Nahen Ostens hergestellt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2a: BMBF-Fachprogramme:

Mit dem BMBF-Programm "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung - Union für das Mittelmeer" soll die Vorbereitung von Projekten vorwiegend der angewandten Forschung und Entwicklung im Rahmen der aktuellen Förderprogramme des BMBF (http://www.bmbf.de/index.php) gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Partner aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei benötigt werden, was für jede Ausschreibung gesondert geprüft werden muss.

Die Ausschreibungsinhalte zu den verschiedenen Themen finden sich unter: 

2b: EU-Forschungs- und Innovationsprogramme:

Ebenso werden deutsche Organisationen in Kooperation mit Einrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei unterstützt, Projekte in der angewandten Forschung zu den thematischen Prioritäten des Programms "Zusammenarbeit" innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union vorzubereiten, wobei ein regionaler Schwerpunkt der Projektaktivität auf der Mittelmeerregion liegen muss. Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm umfasst die folgenden thematischen Bereiche: 

Da einige UfM-Länder, die nicht zur EU zählen, am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) teilnehmen, wird die Vorbereitung von Projekten im Rahmen dieses sowie weiterer forschungsrelevanter EU-Innovationsprogramme gefördert, wenn Partner aus UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei eingebunden werden. Informationen zu Nicht-EU-Ländern, die an das CIP assoziiert sind, sind unter Ziffer sechs zu finden. Die Hauptsäulen des CIP sind:

  • Programm "Unternehmerische Initiative und Innovation" (EIP) 
  • Programm zur Unterstützung der Politik für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Förderprogramm) 
  • Programm "Intelligente Energie - Europa" (IEE) 

2c: Innovationspartnerschaften und Netzwerke für die Union für das Mittelmeer:

Hiermit wird der Auf- und Ausbau von Innovationspartnerschaften und -netzwerken zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei gefördert. Diese Partnerschaften und Netzwerke sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten insbesondere der UfM-Schwerpunktbereiche beitragen (siehe 1.1). Dabei können Projektanträge auch Themen wie marine und maritime Forschung sowie natürliches Ressourcenmanagement betreffen.

Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung von Innovationspartnerschaften und -netzwerken zu spezifischen thematischen UfM-Prioritäten müssen Strategien für die Folgefinanzierung sowie Verbindungen zu existierenden Plattformen und Netzwerken berücksichtigt werden (z. B. gemeinsame Technologieplattformen, Wissens- und Innovationsgemeinschaften, EU-Projekt MIRA (siehe Fußnote 3)).

Unter 2c werden zum Beispiel Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer, zur Identifizierung von gemeinsamen Forschungsthemen, zur Entwicklung gemeinsamer Forschungspläne, zur besseren Verknüpfung zwischen bestehenden Netzwerken sowie zur gemeinsamen Entwicklung von Humankapital im internationalen Kontext erwartet.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie bestehende Organisationen zum Management von Innovationspartnerschaften in Kooperation mit Partnereinrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien) und der Türkei. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert. (siehe Fußnote 4)

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Antragsteller sollten sich im Umfeld des geplanten Projekts mit den Förderprogrammen des BMBF, mit weiteren nationalen Förderprogrammen, insbesondere denen der Hightech-Strategie, dem EU-Forschungsrahmenprogramm sowie dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU vertraut machen. Darüber hinaus sollten Antragsteller, die ein Projekt unter 2a oder 2b planen, u. a. mit den zuständigen Projektträgern des BMBF bzw. den Nationalen Kontaktstellen für das EU-Forschungsrahmenprogramm klären, ob das geplante Projekt die Kriterien der Fachprogramm- bzw. der EU-Ausschreibung erfüllt.

Generell müssen zusätzlich zu dem Antragsteller aus Deutschland mindestens zwei Einrichtungen aus zwei unterschiedlichen der folgenden UfM-Ländern beteiligt sein: Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien (Länder, die nicht zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm assoziiert sind), Türkei. Die zusätzliche Beteiligung von Einrichtungen aus Israel wird gleichermaßen gefördert.

Es wird empfohlen, Einrichtungen aus weiteren UfM-Ländern (EU-Länder sowie Monaco) einzubeziehen, wobei die Kosten für diese Länder nicht im Rahmen dieser UfM-Ausschreibung übernommen werden können. Im Hinblick auf die Einbeziehung der UfM-Länder aus dem westlichen Balkan ist eine Kombination mit dem BMBF-Förderprogramm "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa - Regionalausschreibung" möglich.

Bei Vorhaben unter 2a und 2b muss die Zusammensetzung der Partner den Beteiligungsregeln der jeweiligen Ausschreibung der EU oder des BMBF entsprechen. Die ausländischen Partner nach Nummer 3 müssen durch die Vorlage mindestens einer Absichtserklärung ihre Kooperationsbereitschaft zum Ausdruck bringen.

Innerhalb eines Antragsverfahrens kann ein Förderantrag nur für  Aktivitäten entweder zu 2a oder 2b oder 2c gestellt werden.

Eine signifikante Eigenbeteiligung der Partner ist bei Antragstellung nachzuweisen. Die Institutionen der Partnerländer müssen zur Finanzierung beitragen, indem sie ihre Reise- und Personalkosten selbst tragen. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderung erforderlichen Angaben enthalten (siehe 5.2).

Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können - auf Ausgaben- oder auf Kostenbasis -bezuschusst werden:

  • Reisen deutscher Experten inklusive Tagespauschale je nach Zielland 
  • Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland (in Form von Tagegeldern) 

In besonders begründeten Fällen:

  • Personal auf deutscher Seite z. B. für Untersuchungen zur Durchführbarkeit von gemeinsamen Forschungsprojekten und die Durchführung von Veranstaltungen (in der Regel bis zu drei Personenmonate) 
  • Kosten für Veranstaltungen (z. B. Miete, Logistik) 
  • Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterial für Pilotstudien). 

Der Zuschuss für die Vorbereitung besonders komplexer Projekte und Innovationspartnerschaften kann bis maximal € 50 000 betragen, wobei Projekte unter 2a und 2b eine maximale Laufzeit von 12 Monaten und unter 2c von maximal 18 Monaten haben.
Ausschließlich für Innovationspartnerschaften kann nach positiver Begutachtung und Bewilligung ein zusätzlicher Zuschuss von maximal € 30 000 gewährt werden. Dazu muss ein separater Förderantrag eingereicht werden. Der Zweck dieser zusätzlichen Förderung ist die Vorbereitung eines gemeinsamen Antrags im Rahmen von spezifischen, unter 2a und 2b aufgeführten Förderprogrammen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlagen für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI (Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-)Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für eingereichte Verbundprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es ist vorgesehen, etwa einmal jährlich einen Workshop der geförderten Projekte unter internationaler Beteiligung zum Informations- und Erfahrungsaustausch in Deutschland durchzuführen. Eine Teilnahme der deutschen Antragsteller wird vorausgesetzt.
Zusätzlich zur Verbreitung auf nationaler Ebene müssen die Projektergebnisse in Form eines kurzen Berichts in einem vorgegebenen Format zur Veröffentlichung im Internet bereitgestellt werden.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF

Mit der Umsetzung des BMBF-Programms "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung - Union für das Mittelmeer" ist  beauftragt:

Internationales Büro des BMBF beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/index.php

Beim Internationalen Büro des BMBF sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen und sich über Fördermöglichkeiten der Partnerländer im Mittelmeerraum zu informieren.

Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro des BMBF: 

Roman Noetzel (Algerien, Marokko, Mauretanien, Tunesien)
Telefon: +49- 2 28-3 82 14 84
E-Mail: Roman.Noetzel(at)dlr.de

Susanne Ruppert-Elias (Ägypten, Jordanien, Libanon, palästinensische Gebiete, Syrien)
Telefon:  +49- 2 28-3 82 14 87
E-Mail: Susanne.Ruppert-Elias(at)dlr.de

Dr. Akin Akkoyun (Türkei)
Telefon: +49-2 28-3 82 14 70
E-Mail: Akin.Akkoyun(at)dlr.de

Dr. Birgit Ditgens (Israel)
Telefon: +49-2 28-3 82 14 59
E-Mail: Birgit.Ditgens(at)dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Nicole Schmitz
Telefon: +49-2 28-3 82 15 02
E-Mail: N.Schmitz(at)dlr.de

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Telefon: +49-2 28-3 82 17 34
E-Mail: Martina.Lauterbach(at)dlr.de

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Ausschreibung ist bei laufendem Antragsverfahren - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis Ende 2013 offen.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystem "ewa" des IB zu verwenden. Der Projekttitel muss zwingend mit der Abkürzung UFM beginnen.

Antragsteller zu dem Bereich "BMBF-Fachprogramme" (2a) und "EU-Forschungs- und Innovationsprogramme (2b) sollen im elektronischen Antragsformular (http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=RA) die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben.

Im Hinblick auf die Förderung zur Entwicklung von "Innovationspartnerschaften und Netzwerke für die Union für das Mittelmeer" (2c) müssen Antragsteller das Formular http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZOM verwenden und zusätzlich eine Projektbeschreibung (pdf-Format, maximal zehn DIN A4-Seiten) einreichen, die folgende Aspekte berücksichtigt: 

  1. Titel (UFM: ...) 
  2. a) Koordinator
    b) Struktur der Partnerschaft (Vorlage der Absichtserklärung) 
  3. Zusammenfassung 
  4. Projektbeschreibung
    a) Projektziele und Bezug zu den Zielen dieser UfM-Bekanntmachung (optional: weitere Informationen zu Folgeaktivitäten für die Vorbereitung von Projektanträgen unter Nummern 2a und 2b)
    b) Informationen zu bestehenden Kooperationen mit der/den betreffenden Region(en) bzw. Partnern
    c) Informationen zum Mehrwert der geplanten Partnerschaft in Bezug auf Forschung und Innovation
    d) Informationen zu den Ergebnissen (kurzfristig), Erfolgen (mittelfristig) und Auswirkungen (langfristig) der geplanten Aktivitäten 
  5. Arbeitsplan
    a) Geplante Maßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    b) Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    c) Zeitplanung 
  6. Nachweis der Qualifikation des Koordinators sowie der Projektpartner für das geplante Projekt 
  7. Vereinbarung zum Schutz geistigen Eigentums 

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post innerhalb von sieben Werktagen an folgende Adresse zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Roman Noetzel
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei Anträgen für den Bereich "Innovationspartnerschaften und Netzwerke für die Union für das Mittelmeer" (2c) ist zusätzlich eine Projektbeschreibung per E-Mail (in pdf-Format) an folgende Kontaktpersonen zu senden: Roman.Noetzel(at)dlr.de.
Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den Zielen der UfM-Ausschreibung 
  • Erfüllung der Regel zur Mindestbeteiligung 
  • Qualität des Arbeitsplans, Originalität des Ansatzes 
  • Qualifikation und Fachkenntnisse des Projektkoordinators sowie der Projektpartner 
  • Qualität der Zusammenarbeit und gegenseitiger Nutzen 
  • Plan zur Verwertung der erwarteten Ergebnisse 
  • KMU-Beteiligung 
  • Förderung junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler 
  • Plan zur Verbreitung der Projektergebnisse 
  • Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich einer Förderung im Rahmen des entsprechenden BMBF-Programms bzw. EU-Programms (2a, 2b) 
  • Qualität, Bezug zu den UfM-Schwerpunkten und methodischer Ansatz der Partnerschaft, einschließlich Partnerstruktur (2c) 
  • Begründung für Folgeaktivitäten und Finanzierung (2c) 
  • Vernetzung mit bestehenden Netzwerken (2c) 

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

6 Information und Beratung

Für fachliche Informationen und Beratungen (Adressen, Ansprechpartner, etc.) zu den Förderprogrammen des BMBF stehen die Projektträger zur Verfügung.

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung(at)foerderinfo.bund.de
Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/index.php

Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: +49-800-2623 008
KMU-Förderung: +49-800-2623 009

Weitere Informationen zu Strategien und Förderprogrammen finden sich unter:

Hightech-Strategie der Bundesregierung: http://www.hightech-strategie.de/de/350.php

Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: http://www.bmbf.de/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf

Allgemeine Informationen zu Förderbekanntmachungen und Förderrichtlinien des BMBF sind hier (http://www.bmbf.de/foerderungen/677.php) zu finden.

Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. Forschungsrahmenprogramm (http://www.forschungsrahmenprogramm.de/nks.htm) bietet Erstinformationen und nennt Adressen und Ansprechpartner bei den nationalen Kontaktstellen. Informationen zum EU-Innovationsprogramm Eurostars können unter http://www.eureka.dlr.de/de/194.php abgerufen werden.

Informationen zu BMBF-Förderprogrammen für die Länder des westlichen Balkans finden sich unter: http://www.internationales-buero.de/de/1036.php

Weitere Informationen zur Union für das Mittelmeer finden sich unter: http://ec.europa.eu/external_relations/euromed/index_en.htm.

Informationen zu EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation werden außerdem von den regionalen Organisationen des Enterprise Europe Network angeboten:  http://www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/

Informationen zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU (CIP) finden sich unter: http://ec.europa.eu/cip/index_de.htm  

Informationen zu den CIP-Programmbereichen finden sich unter: Unternehmerische Initiative und Innovation: http://ec.europa.eu/cip/eip/index_de.htm Intelligente Energie - Europa: http://ec.europa.eu/energy/intelligent/contact/national_en.htm,

IKT: http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/contacts/index_en.htm).

Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Informationszentren in Ihrer Region. Siehe: http://ec.europa.eu/cip/contact/index_en.htm

Informationen zu den Europäischen Technologieplattformen und den Wissens- und Innovationsgemeinschaft der EU finden sich unter: http://cordis.europa.eu/fp7/jtis/home_en.htmlhttp://eit.europa.eu/.

Informationen zu dem MIRA-Projekt finden sich unter: http://www.miraproject.eu/

Weitere Informationen im Internet:

Die Förderdatenbank des Bundes auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (http://www.foerderdatenbank.de/) informiert aktuell und vollständig über Förderprogramme und Richtlinientexte auf der Ebene des Bundes, der Länder und der EU.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 30. Juni 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Madders

Fußnoten:

  1. Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Monaco, Montenegro, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien, Türkei. Nähere Informationen:
    http://ec.europa.eu/external_relations/euromed/index_en.htm
    .
  2. Die Schwerpunktbereiche wurden in der Erklärung des Gipfels zur Gründung der Union für den Mittelmeerraum im Juli 2008 festgelegt. Siehe: http://ec.europa.eu/external_relations/euromed/index_en.htm
  3. Das aus dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm geförderte MIRA-Projekt umfasst rund 30 Partner aus der Mittelmeerregion und hat sich zum Ziel gesetzt, die bi-regionale forschungs- und innovationsbezogene Kooperation zwischen den EU-Staaten und den Mittelmeeranrainern, die nicht zur EU gehören, zu vertiefen. Das BMBF ist über das IB an dem Projekt beteiligt (siehe http://www.miraproject.eu/).
  4. Siehe http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm
Quelle: BMBF / IB des BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: EU Ägypten Irak Iran Israel Katar Kuwait Libanon Marokko Saudi-Arabien Syrien Türkei Vereinigte Arabische Emirate Themen: Energie Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Geistes- und Sozialwiss. Grundlagenforschung

Weitere Informationen

Projektträger