StartseiteLänderAsienVietnamBekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des "Deutschland-Jahres in Vietnam 2010"

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des "Deutschland-Jahres in Vietnam 2010"

Stichtag: 28.02.2010 Sonstige Ausschreibungen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck
Das Deutschland-Jahr in Vietnam wird die gesamte Bandbreite der bilateralen Beziehungen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft umfassen. Neben dem Anliegen, diese Bereiche zu präsentieren, soll vor allem gegenüber jüngeren Menschen ein aktuelles, innovatives und facettenreiches Deutschlandbild vermittelt werden. In den Beziehungen zwischen Vietnam und Deutschland stellt die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Bildung eine tragende Säule dar. Das "Deutschland-Jahr in Vietnam 2010" soll auch die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar machen.

Es soll Impulse für die Kooperation zwischen Deutschland und Vietnam in Wissenschaft und Bildung setzen sowie die Sichtbarkeit der Kooperation erhöhen. Darüber hinaus möchte es dem Forschungsstandort Deutschland in Vietnam eine Öffentlichkeit geben. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern beider Länder, damit sich die exzellenten Forschungsbeziehungen zwischen Deutschland und Vietnam auch in der nächsten Generation fortsetzen können.

1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung
Das BMBF fördert im Rahmen des "Deutschland-Jahres in Vietnam" Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Delegationsreisen, Travelling Conferences, Roadshows) in Vietnam (in Ausnahmefällen auch in Deutschland) aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, die einen spezifischen Beitrag zum "Deutschland-Jahr in Vietnam" leisten und im Zeitraum von April 2010 bis März 2011 stattfinden.
Die Veranstaltungen sollen folgende Ziele verfolgen:

  • Wissenschaftlicher Austausch,
  • Anbahnung und Unterstützung des Wissenschaftleraustausches: es sollte eine Information zu den Fördermöglichkeiten der jeweils nationalen Pogrammen (z.B. DAAD, AvH) sowie der EU-Programme (Erasmus Mundus, Marie Curie) eingeplant werden,
  • Anbahnung von gemeinsamen Forschungsprojekten: es sollte eine Information zu den Forschungsfördermöglichkeiten der jeweils nationalen Programme (z.B. BMBF, DFG oder NAFOSTED) sowie der EU-Programme (FP7) eingeplant werden. 

Das Deutschland-Jahr steht unter dem Schwerpunktthema "Stadt der Zukunft - Zukunft der Stadt". Die Förderung des BMBF ist im Rahmen dieses Schwerpunktes vor allem für disziplinübergreifende Themen offen. In besonderer Weise werden Gruppen aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften aufgefordert Anträge zu stellen. Auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Deutsch-Vietnamesischen Beziehungen der letzten 35 Jahre ist von großem Interesse.

3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU).[1]

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig sind

 

  • Reisekosten deutscher Experten und Nachwuchswissenschaftler nach Vietnam (Economy-Flug nach Vietnam und Aufenthaltskosten in Vietnam [Tagegeldsatz: € 82,-]);
  • Reisekosten vietnamesischer Experten und Nachwuchswissenschaftler in Deutschland (Economy-Flug nach Deutschland und Aufenthaltskosten in Deutschland [Tagegeldsatz: € 104,-]; Beiträge zur Kranken- und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten);
  • Veranstaltungskosten (Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen; die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung); Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (s.o.) gezahlt.
  • Kosten für PR- und Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten;
  • in besonders begründeten Fällen Personalmittel, die in konkretem Zusammenhang mit der geplanten Aktivität anfallen (z.B. studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte zur Vorbereitung einer umfangreicheren Aktivität).

Alle Flugtickets, sowohl für deutsche Teilnehmer von Deutschland nach Vietnam als auch für vietnamesische Teilnehmer von Vietnam nach Deutschland, sind nach Abschluss des Zuwendungsvertrags durch den deutschen Projektleiter beim Vertragsreisebüro des Internationalen Büros zu buchen. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden können Kosten zum Erwerb von Computer-Hardware und anderer Geräte. Aufwendungen für Büromaterial oder Kommunikation können ebenfalls nicht bezuschusst werden.

5. Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträgerbeim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Shilpi Saxena
E-Mail: shilpi.saxena(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-410

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Paria Yousefi
E-Mail: paria.yousefi(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-416

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Interessenten können Anträge  jederzeit beim Internationalen Büro des BMBF beim DLR e.V. in Schriftform bis spätestens 28.02.2010 einreichen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystem "ewa" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann:
http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZOM

Die den elektronischen (administrativer Teil) Antrag ergänzende Projektbeschreibung soll eine Länge von maximal 5 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) haben und muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  • Inhaltliche Zusammenfassung der geplanten Aktivität
  • Formulierung der zu erreichenden Ziele
  • Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen
  • Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Förderbekanntmachung
  • Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
  • Begründung für die im elektronischen Antrag beantragten Finanzmittel; Angaben zum geplanten Einsatz eigener Mittel.

Die Projektbeschreibung und eine vom deutschen Antragsteller unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags ist per Post bis zum 28.2.2010 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.Internationales Büro des BMBF
Paria Yousefi
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 15
3227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Deutlicher Beitrag zur Intensivierung der deutsch-vietnamesischen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie
  • Zeitlicher Rahmen (Förderzeitraum April 2010 bis März 2011)
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Darstellung der bisherigen Erfahrungen in der Kooperation mit Vietnam
  • Einbindung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Folgeaktivitäten und Erfolgsaussichten, Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Sichtbarkeit / Öffentlichkeitswirksamkeit / aktive Medienarbeit

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats März 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

6. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 1.12.2009

Bundesministerium fürBildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Stienen 

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[1] Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Redaktion: von Rudolf Smolarczyk, HRK Länder / Organisationen: Deutschland Vietnam Themen: Förderung Bildung und Hochschulen

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