StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderSchweizer Bundesrat verabschiedet Übergangslösungen für nicht zugängliche Programmteile von Horizont Europa

Schweizer Bundesrat verabschiedet Übergangslösungen für nicht zugängliche Programmteile von Horizont Europa

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Die Schweiz gilt beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht-assoziiertes Drittland. In diesem Status können Forschende in der Schweiz an den meisten Verbundprojekten teilnehmen, sind aber von Einzelprojekten ausgeschlossen. Am 17. September 2021 hat der Bundesrat darum beschlossen, Übergangs-Maßnahmen bis zur angestrebten Assoziierung der Schweiz einzuleiten.

Im Status eines nicht-assoziierten Drittlandes können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an den meisten Verbundprojekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa" beteiligen. Damit sind rund zwei Drittel des Programms zugänglich. Finanziert werden sie aber nicht von der Europäischen Kommission, sondern vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Die Teilnahme an Einzelprojekten ist hingegen nicht möglich. Dazu gehören die prestigeträchtigen Stipendien des European Research Council (ERC), des European Innovation Council (EIC) und gewisse Marie Skłodowska-Curie Aktionen (MSCA).

Anträge aus der Schweiz, welche im Rahmen der ersten Ausschreibungen 2021 des ERC ("Starting Grants" und "Consolidator Grants" sowie des EIC ("Accelerator") eingereicht wurden, werden von der Europäischen Kommission allerdings noch evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluation kann das SBFI diese Forschenden und Firmen direkt finanzieren.

Als Ersatz für die Teilnahmen an den Ausschreibungen der "Advanced Grants" des ERC und der "Postdoctoral Fellowships" der MSCA 2021 beauftragt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Schweizerischen Nationalfonds SNF mit der Durchführung von Übergangslösungen. Diese gelten auch für die ERC "Starting Grants" und "Consolidator Grants" 2022, falls Schweizer Forschende bei diesen Ausschreibungen nicht antragsberechtigt sind. Die Übergangslösungen orientieren sich soweit wie möglich an den europäischen Ausschreibungen, aber mit eigenen Fristen für die Projektanträge.

Zusätzliche Übergangsmaßnahmen wird das WBF bei Innosuisse, bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA und weiteren Akteuren einleiten.

Die geplanten Übergangsmaßnahmen werden dem Parlament mit einer Nachmeldung zum Budget 2022 in der Sitzungsperiode des Winters 2021 unterbreitet. Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt des entsprechenden Beschlusses. Ziel des Bundesrats bleibt weiter die Assoziierung an "Horizont Europa" zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Frage einer Assoziierung der Schweiz an "Horizont Europa" wird seitens der EU jedoch im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gesehen. Verhandlungen sind zurzeit nicht möglich.

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Quelle: Der Bundesrat - Das Portal der Schweizer Regierung Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweiz EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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