StartseiteLänderEuropaUkraineAbkommen im Bereich der Forschungszusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU unterzeichnet

Abkommen im Bereich der Forschungszusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU unterzeichnet

Am 15. Juli 2015 hat das ukrainische Parlament zwei Gesetze zur Forschungszusammenarbeit mit der EU verabschiedet.

Dabei geht es um

  • das Gesetz „Über die Ratifizierung des Abkommens (in Form vom Notenaustausch) zwischen der Ukraine und der EU über die Erneuerung der Geltung des Abkommen zwischen der Ukraine und der EU über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit“ und
  • das Gesetz „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Ukraine und der EU über die Teilnahme der Ukraine am EU-Programm „Horizont 2020 - Rahmenprogramm für Forschungen und Innovationen“.

Der Minister für die Bildung und Wissenschaft der Ukraine Prof. Serhiy Kwit betonte die Wichtigkeit der Ratifizierung der internationalen Abkommen im FuE-Bereich:  Die ukrainischen Wissenschaftler bekommen die Möglichkeit, sich auf Wettbewerbsbasis an den europäischen Aktivitäten  zu beteiligen. Dies ist ein realer Weg zur europäischen Integration und zum Aufbau  angemessener Bedingungen für die Entwicklung eines einheitlichen Wissenschaftsraums, so der Minister. Gelichzeitig werden die effektive Nutzung der Forschungspotentiale auf beiden Seiten und der Schutz der Urheberrechte gefördert.

Die Teilnahme der Ukraine an Horizont 2020 (bereits am 20. März 2015 war das Abkommen im Rahmen einer offiziellen Zeremonie n Kiew unterzeichnet worden) sieht einen finanziellen Beitrag der Ukraine zum Programmhaushalt vor (für Horizont 2020 stehen vonseiten der EU bis 2020 insgesamt etwa 75 Mrd. Euro zur Verfügung). Unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Lage des Landes bat die Ukraine um eine 95%ige Ermäßigung, eine Senkung um die Hälfte erlaubt außerdem das Europäische Nachbarschaftsinstrument. Der ukrainische Gesamtbeitrag bis 2020 beläuft sich dann auf insgesamt gut 35 Mio. Euro. Er wird aus dem für das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine im Staatshaushalt vorgesehenen Budget finanziert.

Damit erhält die Ukraine durch das Abkommen mit der EU die Möglichkeit, eine neue Stufe der Partnerschaft mit der EU im Bereich von Wissenschaft und Technologie und bei Partnerschaften zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu erreichen und die Grundlage für Strukturreformen im FuE-Bereich des Landes aufzubauen.

Vorgeschichte

Die Ukraine und die EU haben nach einem  Gipfeltreffen am 4. Juli 2002 ein bilaterales Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit unterzeichnet. Das Dokument sieht den gegenseitigen Austausch von Wissenschaftlern, die gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Durchführung von Seminaren und Konferenzen sowie die Teilnahme an Forschungsprogrammen vor. Außerdem wurde die Gründung eines gemeinsamen Komitees für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zur Koordinierung der im Rahmen dieses Dokuments umzusetzenden Maßnahmen vorgesehen.

Im Januar 2003 wurde dieses Abkommen durch das Parlament ratifiziert und von Präsidenten Leonid Kutschma unterzeichnet. Am 11. Februar 2003 trat es in Kraft.

Am 1. Juli 2004 hat das Parlament der Ukraine das Abkommen über die Erneuerung der Geltung des Abkommens mit der EU ratifiziert und ein Gesetz zur Mehrwertsteuerbefreiung von Transaktionen im Rahmen dieses Abkommens verabschiedet.

Im Juli 2014 wurde auf dem Gipfeltreffen zwischen der Ukraine und der EU in Den Haag der Fahrplan für die Vertiefung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU bestätigt.

Redaktion: Länder / Organisationen: EU Ukraine Themen: Strategie und Rahmenbedingungen

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