Junge Menschen in dualer oder vollzeitschulischer Ausbildung können ein dreiwöchiges bis dreimonatiges Auslandspraktikum absolvieren und hierfür einen Zuschuss von AusbildungWeltweit für An- und Abreise sowie für jeden Arbeitstag vor Ort erhalten. Auch betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder können für eigene Lernaufenthalte in der Partnereinrichtung gefördert werden, die ihrer Qualifizierung in Bezug auf Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmethoden dienen.
Was wird gefördert?
- Der Fokus von AusbildungWeltweit liegt in der Förderung von praxisorientierten Aufenthalten von Auszubildenden während der Berufsausbildung. Diese können 3 Wochen bis maximal 3 Monate dauern.
- Auch Lernaufenthalte von betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbildern sind möglich. (2 Tage bis 2 Wochen)
- Zur Vorbereitung und Planung von zukünftigen Aufenthalten können auch vorbereitende Besuche bezuschusst werden. (2 Tage bis 5 Tage)
- Ab der Antragsrunde im Oktober 2023 können auch Begleitpersonen zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung von Auszubildenden gefördert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein eigenständiger Lernaufenthalt nicht umsetzbar ist. Bei entsprechender Begründung wird eine situationsgerechte Förderentscheidung für den Einzelfall getroffen.
Anträge können von Ausbildungsbetrieben, Kammern, Berufsschulen und anderen Einrichtungen der Berufsausbildung gestellt werden. Förderanträge werden über das AusbildungWeltweit-Projektportal eingereicht. Die Einreichungsfrist für die aktuelle Förderrunde ist der 05. Oktober 2023 um 12 Uhr mittags. Auslandsaufenthalte, für die in dieser Antragsrunde Förderanträge gestellt werden, können zwischen dem 01. Februar 2024 und dem 31. Januar 2025 umgesetzt werden.
Weitere Informationen stehen in der Programmbeschreibung.