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Bekannmachung des BMEL zur Mobilitätsunterstützung bei deutsch-neuseeländischen Forschungsprojekten in den Jahren 2016/2017

Stichtag: 30.04.2015 Forschungsaufenthalte

Bekanntmachung Nr. 4/2015/32 zur Mobilitätsunterstützung bei deutsch-neuseeländischen Forschungsprojekten in den Jahren 2016/2017 im Rahmen des Programmes "Bilaterale Wissenschaftlerkooperation" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Aufforderung zur Einreichung von Anträgen

I. Hintergrund und Ziele

Beruhend auf dem Abkommen vom 02.12.1977 über wissenschaftlich - technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland hat sich die Kooperation sehr erfolgreich entwickelt.

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit in Forschung und Bildung weiter zu intensivieren und insbesondere vermehrt hervorragende Nachwuchswissenschaftler zu binden.

In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen deutschen und neuseeländischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.unterstützt:

  • Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
  • Klimaveränderungen (Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung)
  • Nachwachsende Rohstoffe
  • Produkt-/Lebensmittelsicherheit
  • Biotechnologie

Zusätzliche Forschungsgebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder In den Fachthemen Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel; Meeres- und Polarforschung; Resiliente Städte und Gesundheitsforschung ist zeitgleich eine deutsch-neuseeländische Förderungsbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt.

Ansprechpartner:

Dr. Hans-Jörg Stähle
Telefon: +49 228/38 21-1403
Telefax. +40 228/38 21-1444
hans.staehle(at)dlr.de

Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit verlängert werden.

II. Was wird unterstützt ?

Die Förderung ist eine reine Mobilitätsunterstützung, d.h. das entsendende Land trägt die Kosten der Reise und des Aufenthalts nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bzw. der Auslandsreisekosten-Verordnung (ARV).

Die Dauer der Reise soll in der Regel 14 Tage nicht überschreiten.

Ausnahmsweise kann in besonders begründeten Fällen auch ein längerer Aufenthalt unterstützt werden.

Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Januar 2016.

III. Wer wird unterstützt ?

Antragsberechtigt sind Bundesforschungsinstitute, Hoch- oder Fachhochschulen und außeruniversitäre, öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen.

IV. Voraussetzungen für die Unterstützung

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die o. g. Schwerpunktbereiche und Ziele dieser Bekanntmachung.

Die beantragten Förderungen der Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Neuseeland unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Jeder Antragsteller muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei den zuständigen Stellen des eigenen Landes (The Royal Society of New Zealand RSNZ und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE) einreichen. Dies sollte gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur beidseitig gestellte Anträge berücksichtigt werden.

Unmittelbar nach jeder Reise ist der BLE ein Reisebericht vorzulegen. Nach Abschluss der Forschungsarbeiten ist ein gemeinsamer wissenschaftlicher Bericht, der möglichst in einer international bekannten Fachzeitschrift veröffentlicht werden sollte, anzufertigen und ebenfalls der BLE vorzulegen.

V. Verfahren

1. Zuständige Stellen

Mit der Umsetzung der Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation mit Neuseeland in Landwirtschaft und Ernährung ist beauftragt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 323
Christian Walther
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Internet: www.ble.de
E-Mail: christian.walther@ble.de

Die koordinierende Stelle in Neuseeland ist:

The Royal Society of New Zealand
Josie Reid
4 Halswell Street,
Thorndon
Wellington

2. Antragsunterlagen und -fristen

Für die Antragstellung sind die Antragsunterlagen bei der BLE anzufordern.

Die Anträge sind bis zum 30. April 2015, 17 Uhr an die BLE zu senden. Der Antrag ist in zweifacher Ausführung (1 Original, 1 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen.

Verspätet eingehende Förderanträge werden nicht berücksichtigt.

VI. Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Übereinstimmung mit den in Punkt I. vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunktbereichen
  • Fachliche Qualität und Originalität der Idee
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wisenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteteten Ergebnisse

Die Antragssteller werden voraussichtlich bis Ende August 2015 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl informiert.

Bonn, den 4. Februar 2015
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Stalb

Quelle: Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Neuseeland Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Lebenswissenschaften

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