StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenNeuseeland: Abkommen Wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Neuseeland: Abkommen Wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Datum des Inkrafttretens: 23.08.1978 | Unterzeichnungsdatum: 02.12.1977 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung von Neuseeland Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche Grundlagen für die bilaterale Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit sind das am 02.12.1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland geschlossene bilaterale WTZ-Abkommen. Ziel des WTZ-Abkommens ist es, alle Aspekte der WTZ durch Ideen- und Technologieaustausch sowie durch gemeinsame Lösungen von multilateralen Interessen zu vereinfachen.

Quelle: BGBl 1979 Teil II Nr. 1 Seite 9ff Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Neuseeland Themen: Kategorien: Regierungs- und Ressortabkommen zur WTZ

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