StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF im Themenfeld "Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen" (Batterie DE-TWN)

Bekanntmachung des BMBF im Themenfeld "Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen" (Batterie DE-TWN)

Stichtag: 31.03.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung im Themenfeld "Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen (Batterie DE-TWN)" vom 18. Januar 2017 (Bundesanzeiger vom 07.02.2017)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" gemeinsame Forschungskooperationen zwischen Deutschland und Taiwan1 zum Thema "Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen (Batterie DE-TWN)" zu fördern.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Deutschland und Taiwan im Bereich der Speicherung von Energie zu intensivieren und dadurch die nationale Forschungspolitik zu ergänzen.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind gemeinsame Kooperationsprojekte an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit taiwanesischen Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Projekte sollen relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft im Bereich Batterien adressieren. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die einen erheblichen Mehrwert durch die internationale Kooperation versprechen.

Die Fördermaßnahme adressiert Kooperationsprojekte im Bereich Batterieforschung mit folgenden Schwerpunkten:

  • Neue Elektroden für Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien.
  • Elektrolyte für Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien.
  • Elektroden- und Elektrolytmaterialien mit erhöhter Stabilität.
  • Lithium-Ionen-Batterien mit erhöhter Sicherheit.
  • Neue Elektrochemie und Zellaufbau für Post-Lithium-Ionen-Systeme.

Die Kooperation mit Taiwan bezieht sich auf eine direkte Zusammenarbeit, auf einen intensiven wissenschaftlichen Austausch sowie auf Forschungsaufenthalte (gemeinsame Nutzung von Material und Ausrüstung) bei dem jeweiligen Partner zur Bearbeitung gemeinsamer Fragestellungen.

3 Zuwendungsempfänger

In Deutschland sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt. Eine Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist nicht vorgesehen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vor­wettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die Projekte müssen zur Verbesserung der Forschungskooperation zwischen Deutschland und Taiwan beitragen und den in Nummer 2 der Richtlinie ausgewiesenen Zielen entsprechen.

Es sind nur Projekte zugelassen, bei denen mindestens ein Partner aus Deutschland und Taiwan beteiligt ist. Sollte/n der/die taiwanesische/n Partner die Kooperation während der Projektlaufzeit beenden, so behält sich das BMBF vor, auch das/die deutsche/n Teilprojekt/e abzubrechen.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist gegebenenfalls die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen, Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen und unter Wahrung ihrer Geheimnisse einen übergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten.

Die an einem deutsch-taiwanesischen Projekt beteiligten Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein gemeinsames Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6). Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass für die Sicherstellung der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die industrielle Anwendung aufgezeigt werden. Mit den vorzulegenden Verwertungsplänen sind Konzepte für die Markterschließung darzulegen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020 vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das be­absichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Vorhaben haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Folgende Aufwendungen können gefördert werden:

  • Personalkosten für die Wissenschaftler, Techniker und Laboranten.
  • Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte, die in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung eingesetzt werden können.
  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien je nach technischem Aufwand und gegebenenfalls zwingend erforderliche Geräte.
  • Reisekosten für Forschungsaufenthalte, gemeinsame Treffen und Seminare sowie Workshops.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus einem über diese Förderrichtlinie geförderten Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit un­entgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Batterie DE-TWN hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Fachbereich Werkstofftechnologien für Energie und Mobilität (NMT1)
52425 Jülich
Internet: www.werkstoffinnovationen.de

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Jenna Moorkamp
Telefon: +49 24 61/6 19 64 04
E-Mail: j.moorkamp(at)fz-juelich.de

Ansprechpartner im BMBF ist:

Dr.-Ing. Joachim Kloock
Referat "Neue Materialien; Batterie; KIT, HZG"
E-Mail: JoachimP.Kloock(at)bmbf.bund.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

In der Skizzenphase ist zusätzlich eine mit dem taiwanesischen Partner gemeinsam verfasste Gesamtvorhaben­beschreibung (in englischer Sprache) einzureichen. Details und ein entsprechender Vordruck sind unter http://www.werkstofftechnologien.de/foerderung/foerderbekanntmachungen/ zu finden.

7.2  Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. März 2017

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dies hat in Abstimmung mit den vorge­sehenen taiwanesischen Projektpartnern zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-online-Skizze, der Vorhabenbeschreibung und einer englischen, gemeinsam mit den taiwanesischen Partnern erstellten Gesamtvorhabenbeschreibung) ist durch den Projektkoordinator über das Internetportal easy-online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

  • Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: Batterie DE-TWN – Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen
  • Förderbereich: Batterie DE-TWN

Es wird empfohlen, bei Fragen vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem zuständigen Projektträger in Kontakt zu treten.

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Die zur Skizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 15 DIN A4-Seiten (1,5-facher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11 pt) umfassen.

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projekt­koordinator
  3. Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
    • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Ort der Forschungstätigkeit, Mehrwert durch die internationale Kooperation
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und solche Dritter)
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • bisherige Arbeiten der Kooperationspartner mit Bezug zu den Zielen des Projekts; Qualifikation der beteiligten Partner
  5. Arbeitsplan
    • Beschreibung des Arbeitsplans und des Lösungsansatzes
    • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien (nach 12 und 24 Monaten)
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der verschiedenen Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander, gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten
  6. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
  7. Finanzierungsplan
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung Ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
  • Qualität/Exzellenz des Projektkonsortiums, Mehrwert durch die Kooperation,
  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und deren Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem "Ministry of Science and Technology" in Taiwan. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, jeweils einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der jeweiligen förmlichen Förderanträge (auf AZA- oder AZK-Basis) ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Bei Verbundprojekten hat jeder Partner, der eine Zuwendung beantragen will, einen eigenen Antrag vorzulegen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1), insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen wurden.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

Bonn, den 18. Januar 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Peter Schroth

 


1 - Die Nennung von "Taiwan" und entsprechender "taiwanesischer" Einrichtungen ist in einem geografischen Sinne zu verstehen und hat keine Auswirkungen auf die Anerkennungspolitik der Bundesregierung.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Taiwan Themen: Förderung Engineering und Produktion Energie Physik. u. chem. Techn.

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