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Bekanntmachung des BMBF zur ERA-NET Aktivität "EuroTransBio" als Bestandteil der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance"

Stichtag: Einreichungsfrist für die 10. Auswahlrunde: bis 30. Januar 2015 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderrichtlinie der ERA-NET Aktivität "EuroTransBio" als Bestandteil der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, am Standort Deutschland Voraussetzungen zu schaffen, um die technologischen und wirtschaftlichen Potentiale der Biotechnologie zu erschließen. Insbesondere mit den Förderaktivitäten zum modellhaften Aufbau von Biotechnologie-Regionen sowie zur gezielten Unterstützung von Forschungsvorhaben im Rahmen der BMBF-Förderaktivität "BioChancePLUS" ist seit Ende der 90er Jahre eine Ausrichtung auf eine Kommerzialisierung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Biotechnologie eingeleitet worden. Im Fokus der Förderung standen Projekte, die von neu gegründeten und jungen innovativen Biotechnologie-Unternehmen, teilweise in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Universitäten, durchgeführt wurden. Dies hat wesentlich zum Aufbau einer im europäischen Vergleich führenden Anzahl deutscher Biotechnologie-Unternehmen beigetragen.

Aktuell geht es darum, den Prozess der Konsolidierung und des Wachstums der jungen Biotechnologie-Unternehmen zu flankieren und zugleich Raum für neue Entwicklungen der Technologie und für Vernetzungs- und Verwertungsstrategien zu schaffen. In der jetzigen Reifungsphase sind strategische Allianzen, Kooperationen und Firmennetzwerke zwischen jungen Biotechnologie-Unternehmen, aber auch mit anderen Unternehmen, die zunehmend auf der Biotechnologie basierende Verfahren nutzen oder nutzen wollen, von größerer Bedeutung. Neben der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene müssen junge Biotechnologie-Unternehmen zunehmend die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung für den Standort Deutschland nutzen, um eigene Stärken einzubringen und von den Stärken anderer zugunsten innovativer Entwicklungen zu profitieren.
An dieser Stelle setzt die Förderinitiative EuroTransBio an, in der ausgewählte transnationale Kooperationsprojekte unterstützt werden. Ziel dieser transnationalen Ausschreibung, die das BMBF im Rahmen des ERA-Nets EuroTransBio zusammen mit Forschungsförderern aus verschiedenen Mitgliedsländern der EU durchführt, ist es, die technologischen Stärken sowie die finanziellen Ressourcen der beteiligten Unternehmen im europäischen Umfeld zu vernetzen und zu bündeln. Dadurch kann der Innovationsprozess beschleunigt und die Produktorientierung in den zusammenarbeitenden Biotechnologie-Unternehmen gestärkt werden.
Die deutschen Unternehmen erhalten zudem den Zugang zum Know-how anderer europäischer Partner und können neue Märkte erschließen. Damit soll entsprechend der Hightech-Strategie der Bundesregierung die internationale Position Deutschlands gestärkt werden. Die Förderinitiative ist komplementär zur Förderung im 7. EU-Forschungsrahmen-programm und wird zudem von der Europäische Kommission unterstützt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte, wissenschaftlich und wirtschaftlich risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Bereich der modernen Biotechnologie zuzuordnen sind und eine entscheidende Rolle für die antragstellenden Firmen bei der Positionierung am Markt spielen. Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Entwicklung von neuen Wirkstoffen werden insbesondere zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgerufen.
Es werden transnationale Projekte der Verbundforschung kleiner oder mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert. Die Projekte der Verbundforschung müssen aus mindestens zwei KMUs bestehen, die aus zwei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern des EuroTransBio Konsortium kommen. Eine Liste der beteiligten Länder ist auf der Internetseite der Initiative EuroTransBio (http://www.eurotransbio.eu) einsehbar oder kann beim Projektträger (siehe 7.1) angefordert werden. Die Beteiligung akademischer Partner aus den Ländern der an einem Verbund beteiligten KMUs ist möglich, wenn diese zur Erreichung der Projektziele notwendig sind.
Priorität erhalten

  • Forschungsprojekte, die die Technologiebasis der beteiligten Biotechnologie-Unternehmen verbreitern.
  • strategische Allianzen zwischen KMUs, ggf. unter Einschluss von Forschungseinrichtungen zur Entwicklung biotechnologischer Produkte oder Prozesse.

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen erhebliche wirtschaftliche Mobilisierungseffekte (Arbeitsplatzeffekte, Firmenansiedlungen, Investitionen, Ausbildungsplätze) erwarten lassen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm). Das bedeutet, dass die Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von Unternehmen sind, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Im Rahmen von Projekten der Verbundforschung sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen - die nicht die KMU-Kriterien erfüllen -antragsberechtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Projektes der Verbundforschung haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Erfindungs- oder Patentanteile, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen. Vor der Förderentscheidung muss bereits eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219) zu entnehmen sind.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte kurz in einem Antrag auf nationale Fördermittel dargestellt werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlagen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogene Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die " Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)",
  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".

7.Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den
Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Biologische Innovation und Ökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel. 02461 / 61 96432
Fax. 02461 / 61 1790
http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem EuroTransBio Sekretariat zunächst Projektskizzen ("Proposals") für Projekte der Verbundforschung in elektronischer Form auf den dafür vorgesehenen Formblättern elektronisch vom Verbundkoordinator zuzuleiten. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.eurotransbio.eu veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Formblätter sowie Informationen über die elektronische Übersendung der Projektskizzen an das EuroTransBio Sekretariat finden sich ebenfalls auf den Webseiten der EuroTransBio Initiative (http://www.eurotransbio.eu) oder können beim Projektträger angefordert werden.
Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Projektskizzen unter Beratung durch die Projektträger in den Partnerländern zu erstellen. Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist auf der Internetseite der Initiative EuroTransBio (http://www.eurotransbio.eu) einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert werden.
Die eingereichten Projektskizzen werden auf ihre Übereinstimmung mit den in den "Hinweisen für Einreicher von Projektskizzen" ("Guidelines for Applicants") festgelegten Kriterien geprüft. Die "Hinweise für Einreicher von Projektskizzen" sind auf den Webseiten der EuroTransBio Initiative (http://www.eurotransbio.eu) erhältlich oder können beim Projektträger angefordert werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden - ggf. unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/-innen - nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Technologische und wissenschaftliche Innovationshöhe.
  • Ökonomische Bedeutung des Projektes für die Projektpartner.
  • Projekt- und Konsortialmanagement
  • Vernetzung der Verbundpartner (ausgewogene Verteilung der Projektbeiträge und deren Verwertung).
  • Ressourcen.

Diese gelten zusammen mit den Bewertungskriterien des nationalen Förderschwerpunkts "KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance" (vgl. http://www.bmbf.de/foerderungen/10759.php).
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage einer Ideen- oder Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Förderrichtlinie vom 05.03.2007 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Berlin, den 1.10.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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