StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Fördermaßnahme "Internationales Katastrophen- und Risikomanagement – IKARIM"

Bekanntmachung des BMBF zur Fördermaßnahme "Internationales Katastrophen- und Risikomanagement – IKARIM"

Stichtag: Projektanträge für Definitionsprojekte: 15.12.2017 / Projektskizzen für FuE-Verbundvorhaben: 15.12.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Fördermaßnahme "Internationales Katastrophen- und Risikomanagement – IKARIM" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit" der Bundesregierung vom 5. September 2017 (Bundesanzeiger vom 06.10.2017), geändert am 24. April 2018 (Bundesanzeiger vom 04.06.2018).

Die Fördermaßnahme IKARIM zielt auf Know-how-Transfer und die Bildung internationaler Partnerschaften im Katastrophenrisikomanagement. Im Zentrum steht die Durchführung innovativer, anwendungsorientierter Kooperationsvorhaben, die in ausgewählten Ländern Afrikas und Asiens zur Stärkung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Entwicklung von Frühwarnsystemen beitragen.

In den Verbundvorhaben sollen Expertinnen und Experten aus Behörden, Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft aus Deutschland und dem jeweiligen Partnerland zusammenarbeiten. Sie sollen auf der Basis einschlägiger Erkenntnisse und Erfahrungen der deutschen Forschung für die zivile Sicherheit über Ländergrenzen hinweg Lösungsansätze entwickeln, die speziell an die Partnerländer angepasst sind und zur Bewältigung der Herausforderungen vor Ort beitragen.

Im Vorfeld eines FuE-Verbundvorhabens ist die Förderung eines Definitionsprojekts als vorbereitende Maßnahme möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Die Beteiligung von KMU wird begrüßt. Die Förderung umfasst grundsätzlich Institutionen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Eine eigenständige ­Finanzierung ausländischer Projektteilnehmer wird vorausgesetzt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Sicherheitsforschung, VDI Technologiezentrum GmbH, beauftragt. Mit der Abwicklung der Definitionsprojekte ist das Internationale Büro des BMBF beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) betraut. Zur fachlichen Beratung wird empfohlen, mit den zuständigen Ansprechpartnern beim Projektträger Sicherheitsforschung und beim Internationalen Büro Kontakt aufzunehmen.

Für FuE-Verbundvorhaben ist ein zweistufiges, für Definitionsprojekte ein einstufiges Auswahl- und Entscheidungsverfahren vorgesehen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Global Deutschland Themen: Förderung Sicherheitsforschung

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