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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der deutsch-russischen Kooperation auf dem Gebiet "Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten mit Neutronen und Synchrotronstrahlung"

Stichtag: 20.05.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet "Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten mit Neutronen und Synchrotronstrahlung" im Rahmen der deutsch-russischen Kooperation (Kooperation "Ioffe-Röntgen-Institut") vom 11. April 2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten" zu fördern, die der Zielsetzung der deutsch-russischen Kooperation zu ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf den Gebieten der Entwicklung und Anwendung beschleunigerbasierter Photonenquellen und der Forschung mit Neutronen dienen. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen aus Deutschland und Russland, die diese Großgeräte weiterentwickeln und nutzen, initiiert bzw. weiter ausgebaut werden. Grundlage hierfür bilden die Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation, der strategischen Partnerschaft bei Bau und Betrieb des Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaser (XFEL), der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung von beschleunigerbasierten Photonenquellen und die im Rahmen des deutsch-russischen "Ioffe-Röntgen-Institut" getroffenen Absprachen.

Hierbei handelt es sich um eine mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation koordinierte Fördermaßnahme. Es sollen ausschließlich binationale Verbundprojekte gefördert werden. Hierbei haben die Förderinstitutionen die Absicht, jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Vorhabenpartner zu fördern.

Die Maßnahme ist auf Vorhaben der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung unter Einsatz ausgewählter, größtenteils durch den Bund finanzierter Großgeräte begrenzt.

Seitens des BMBF erfolgt die Förderung komplementär zur Finanzierung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten" vom 17. Oktober 2012 sowie zur Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind sogenannte Verbundprojekte, die von deutschen und russischen Partnern auf den Forschungsgebieten, die im Zusammenhang mit den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung dargestellten Bedarfsfeldern und Schlüsseltechnologien stehen, gemeinsam durchgeführt werden, sowie der Zielsetzung der deutsch-russischen Kooperation im Rahmen der Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation, der strategischen Partnerschaft bei Bau und Betrieb des Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaser (XFEL), der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung von beschleunigerbasierten Photonenquellen und des "Ioffe-Röntgen-Institut" dienen.

Im Mittelpunkt der Förderung steht der Ausbau der experimentellen Infrastruktur und die Erarbeitung neuer Methoden zur Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten mit

  • Photonen sowie
  • Neutronen.

Die binationalen Verbundprojekte müssen mindestens eine Photonen- bzw. Neutronenquelle als Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung einbeziehen, die Entwicklung von Methodik oder Instrumentierung zum Gegenstand haben und somit zur Steigerung der Leistungsfähigkeit vorhandener und zukünftiger modernster Großgeräte beitragen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung von hoher Relevanz und die optimale Ausschöpfung der spezifischen Eigenschaften des Großgeräts. Die Leistungsfähigkeit der entwickelten Infrastruktur bzw. Methodik soll beispielhaft anhand einer aktuellen wissenschaftlichen Fragestellung demonstriert werden.

Im Rahmen der Maßnahme können theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und für deren Erfolg ausschlaggebend sind.

Wissenschaftliche Projekte, die von der Entwicklung neuer Instrumentierung bzw. Methoden losgelöst sind, sind nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme. Dazu zählt beispielsweise der Routinebetrieb von Experimentiereinrichtungen oder von Standardausrüstungen im Umfeld der Quelle.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Eine Voraussetzung wäre erfüllt, wenn die Beteiligung einer Forschungseinrichtung für den Erfolg eines Verbundprojekts unverzichtbar und eine angemessene Eigenbeteiligung sichergestellt ist.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden binationale Verbundprojekte bestehend aus mindestens je einem Teilprojekt eines deutschen und russischen Partners. Die Partner eines Verbundprojekts benennen je einen nationalen Verbundkoordinator.

Einzelheiten zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten sind dem BMBF-Vordruck-Nr. 0110 (siehe Nummer 7) 
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
zu entnehmen.

Des Weiteren sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Verbundprojekte zeichnen sich durch innovative und anspruchsvolle Forschungsarbeiten aus, die zu einer bedeutenden Erhöhung des wissenschaftlichen Ertrags des jeweiligen Großgeräts beitragen.
  • Im Verbundprojekt ergänzen sich Expertise und methodische Kompetenz der beteiligten Partner gewinnbringend.
  • Das binationale Verbundprojekt schafft einen Mehrwert für die langfristige deutsch-russische wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit an Großgeräten.
  • Um die substanziellen wissenschaftlichen Beiträge der deutschen und russischen Partner zu verdeutlichen, ist in der gemeinsamen englischsprachigen Vorhabenbeschreibung eine eindeutige Zuordnung der individuellen Beiträge der einzelnen Partner (Meilensteine) vorzunehmen. Die integral beantragte Unterstützung der Partner aus Deutschland und Russland sollte von vergleichbarem Gewicht und Umfang sein.

Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG -die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg

Telefon: 0 40/89 98-37 02
Telefax: 0 40/89 94-37 02
E-Mail: pt(at)desy.de
Internet: http://pt.desy.de

beauftragt.

Ansprechpartner ist

Dr. Wolfram Meyer-Klaucke
Telefon: 0 40/89 98-50 20
E-Mail: wolfram.meyer-klaucke(at)desy.de

Die Vorhabenbeschreibungen sollten bei zwei bis drei Partnern 15 Seiten (Arial 11) nicht überschreiten. Für vier bis fünf Partner sollte der Textumfang 20 Seiten und für mehr Partner 25 Seiten nicht überschreiten.

Hinweise zur Antragstellung finden sich auf den Internetseiten des Projektträgers:

http://pt.desy.de/deru2014/

Vordrucke zu Richtlinien, Merkblättern, Hinweisen und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

http://foerderportal.bund.de/

(dort unter "Formularschrank/BMBF") abgerufen werden.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Antragsteller reichen zusätzlich zu den im nationalen Fördersystem vorgesehenen Unterlagen eine gemeinsame englischsprachige Vorhabenbeschreibung des Verbundprojekts, sowie dessen Zusammenfassung (Formblatt A) und Projektübersicht (Formblatt B) ein. Die Formblätter A und B befinden sich auf der Webseite des Projektträgers. Bis spätestens

20. Mai 2014

sind dem Projektträger förmliche Förderanträge - unter Nutzung von "easy-Online" - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge soll das elektronische Antragssystem "easy-Online" genutzt werden:

https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung eines von den Förderorganisationen benannten gemeinsamen Gutachterausschusses bewertet.

Über die Anträge von Arbeitsgruppen aus Deutschland entscheidet der Projektträger nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom BMBF zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Die Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz des Forschungsthemas für die deutsch-russische Kooperation,
  • wissenschaftliche Qualität, Neuheit und Originalität des Vorhabens im internationalen Vergleich,
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit des Vorhabens,
  • Kompetenz und Qualifikation der Verbundpartner, im Falle von antragstellenden, deutschen Hochschulen hat die designierte Projektleiterin bzw. der designierte Projektleiter eine aktive Beteiligung an Forschung und Lehre der Hochschule nachzuweisen,
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit, Beitrag der einzelnen Partner zum Erfolg des gemeinsamen Projekts,
  • Struktur und Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie Ergebnisverwertung,
  • Beitrag des Vorhabens für das Forschungsprogramm des Großgeräts,
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der

1. Oktober 2014.

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. April 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. H. Prasse

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Russland Themen: Förderung Grundlagenforschung

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