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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL

Stichtag: 26.04.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL vom 23. Februar 2018 (Bundesanzeiger vom 06.03.2018).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an dem europäischen Forschungsprogramm ECSEL (Electronic Components and Systems for European Leadership). Die Europäische Union verfolgt mit dem von 2014 bis 2024 laufenden Programm das Ziel, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern. Dafür soll in ECSEL die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich der softwareintensiven cyber-physischen Systeme speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde entlang der Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden.

Mit ECSEL bündelt die EU Fördermittel aus Horizont 2020 und den Mitgliedstaaten. Dadurch werden Projekte im Umfang von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro ermöglicht, von denen die Industrie mindestens die Hälfte als Eigenmittel aufwenden will.

Das Gemeinsame Unternehmen ECSEL veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2020. Research and Innovation Action- und Innovation Action-Vorhaben werden in einem zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung externer Gutachter zur Förderung ausgewählt. Voraussetzung für eine Förderung unter dieser Richtlinie ist die Auswahl zur Förderung durch das Gemeinsame Unternehmen ECSEL als Partner eines Research and Innovation Action- oder Innovation Action-Vorhabens.

ECSEL veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2020. Stichtage 2018: Nach Abschluss des europäischen Auswahlverfahrens (Stichtag Projektskizzen: 26.04.2018) erhalten deutsche Partner der ausgewählten Projekte eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen Programmausschreibungen (full proposals 20.09.2018)

Mit der Abwicklung des BMBF-Anteils der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Anträge auf eine nationale Förderung sind nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger von jedem zur nationalen Förderung ausgewählten deutschen Partner zu stellen. Der Projektträger wird hierfür in der Aufforderung eine angemessene Vorlagefrist setzen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Engineering und Produktion Förderung Physik. u. chem. Techn.

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